AG Mettmann – Az.: 32 OWi – 923 Js 1085/19 – 251/19 – Urteil vom 06.02.2020 Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei es zu einem Unfall kam, zu einer Geldbuße von 240,00 EUR verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene. (§§ 37 Abs. 2, 1 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG, 132.2 BKat). Gründe I. Die 79-jährige Betroffene stellt Handwebarbeiten her und verkauft diese auf […]