Oberstes Bayerisches Landesgericht – Az.: 201 ObOWi 238/19 – Beschluss vom 19.08.2019 I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 21.11.2018 mit den zugehörigen Feststellungen sowie in der Kostenentscheidung aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. Gründe I. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen am 21.11.2018 wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als […]