OLG Oldenburg, Az.: 2 Ss (OWi) 54/17, Beschluss vom 21.03.2017 Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 2.8.2016 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. Gründe Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 74 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften, zu einer […]