KG Berlin, Az.: 3 Ws (B) 158/17 – 162 Ss 88/17). Beschluss vom 01.08.2017 Leitsatz: Ein sehr unscharfes, kontrastarmes und grob gekörntes Messfoto, das die – zudem teilweise verdeckten – Gesichtskonturen des Fahrers kaum erkennen lässt, ist in der Regel nicht als Grundlage geeignet, den Fahrzeugführer zu identifizieren. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. April 2017 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung […]