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Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit bei Hagen, BAB 45, km 38.800, RF Dortmund

Vorgeworfener Verstoß:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten


System zur Messung:

Geschwindigkeitsmessgerät der Fa. Vitronic, Typ PoliScanspeed M1 und der Softwareversion 3.7.4


Bearbeitende Behörde:

Stadtverwaltung Hagen


Datum:

01.02.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Gemäß Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadtverwaltung Hagen wird der Betroffenen vorgeworfen, am 01.02.2017 um 09:05 Uhr in Hagen, BAB 45, km 38.800, RF Dortmund, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h über-schritten zu haben. Die festgestellte Geschwindigkeit ist nach Toleranzabzug mit 140 km/h ange-geben. Laut Messprotokoll des Polizeipräsidiums Dortmund erfolgte der hier zu begutachtende Messeinsatz am 01.02.2017 im Zeitraum zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr mit einem Geschwindigkeitsmessgerät der Fa. Vitronic, Typ PoliScanspeed M1 und der Softwareversion 3.7.4. Die im Messprotokoll angegebenen Aufstellparameter entsprechen den Vorgaben der Gebrauchs-anweisung. Die Stativhöhe (Unterkante LIDAR) ist mit 1,23 m dokumentiert (Herstellerempfehlung 0,6 bis 1,3 m).

In der Bußgeldakte wurde die fehlerfreie Durchführung des Geräteselbsttests sowie des Displaytests im Messprotokoll nicht bestätigt. Ferner fehlten die Schulungsnachweise des Gerätebedieners und Auswerters sowie etwaige Multiplikatorennachweise in der Bußgeldakte. Bei der Messgerätesoftwareversion 3.7.4 wird außerdem eine zusätzliche, mit dem Kennzeichen vergleichbare Hilfslinie eingeblendet. Diese muss in etwa der Breite des Kennzeichens des Betroffenenfahrzeuges entsprechen, wenn es sich um das messwertverursachende Fahrzeug handelt. Stimmen diese Maße nicht überein, sind Indizien für eine fehlerhafte Messwertzuordnung gegeben. Diese Linie war im vorliegenden Fall im Messfoto nicht eingeblendet oder nicht erkennbar, was aufklärungsbedürftig war. Daher konnte sachverständigerseits nicht ausgeschlossen werden, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Tatmessung evtl., nicht korrekt arbeitete, wodurch eine fehlerhafte Messwertzuordnung ebenfalls nicht ausgeschlossen werden konnte.

Weitere Infos unter:

https://www.bussgeldsiegen.de/poliscan-speed/

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