Vorgeworfener Verstoß:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h überschritten
System zur Messung:
Stationäres Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 330
Bearbeitende Behörde:
Stadt Köln
Datum:
04.08.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Gemäß Bußgeldbescheid vom 04.08.2017 der Stadt Köln, wurde der Betroffenen vorgeworfen am 25.05.2017 um 00:14 Uhr in Köln, auf der BAB3, bei km 0.8, AS Königsfort / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h überschritten zu haben.
Ein Mess- oder Standortprotokoll war dem Aktenauszug nicht beigefügt. Die Messung wurde mit einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 330 vorgenommen. Die Messdaten sollen am 25.05.2017 um 08:57 Uhr entnommen worden sein. Bezüglich der Überprüfung der Eichsiegel, der Messfühler und des Messgerätes wurde nur der Hinweis „wie vor“ in die Bußgeldakte eingetragen. Ein Mess- oder Standortprotokoll war dem Aktenauszug nicht beigefügt. Angaben bezüglich einer fest installierten Geschwindigkeitsbeschränkung wurden in der Bußgeldakte keine getätigt.
In Verbindung mit der Dateneinblendung im Messfoto war festzustellen, dass die Messanlage mit einer Wechselverkehrszeichenanlage verbunden war. Ein Schaltprotokoll der WVZ-Anlage lag in der Akte nicht zur Bewertung vor. Neueren Informationen zufolge ist in Frage zu stellen, ob tatsächlich an der Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ) eine Geschwindigkeitsbeschränkung angezeigt wurde. Nach bisherigem Kenntnisstand werden zwar die Informationen, die von der Anzeigeeinheit eingeblendet werden sollen, von einem WVZ-Anbindungsrechner an die Anzeige gesendet und in einer Protokolldatei gespeichert. Eine Rückmeldung, ob diese Daten bei der Anzeigeeinheit angekommen sind und auch tatsächlich die vorgesehene Geschwindigkeitsbeschränkung angezeigt wird, erfolgt hingegen nicht.