AG Hoyerswerda, Az.: 8 OWi 630 Js 5977/16, Beschluss vom 15.12.2016 Das Verfahren gegen den Betroffenen wurde nach § 47 Absatz 2 OWiG eingestellt. Aus den Beschlussgründen: „Das Verfahren ist gem. § 47 Abs. 2 OWiG aus Gründen der Opportunität einzustellen. Das Gericht hatte aufgrund dessen, dass hier derzeit nicht mehr davon auszugehen ist, dass bei dem eingesetzten Messgerät PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung kommt, keine Möglichkeit, die Messwertbildung entsprechend nachzuvollziehen und insbesondere […]