Vorgeworfener Verstoß:
Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage
System zur Messung:
Verkehrskontrolle
Bearbeitende Behörde:
Kreis Steinfurt
Datum:
31.10.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Steinfurt vorgeworfen am 31.10.2016 in Ibbenbüren in der Münsterstraße das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauerte. Es handelte sich dabei um eine temporär in Betrieb genommene Baustellenampel.
Wann liegt überhaupt ein Rotlichtverstoß vor und was haben die anzeigenden Polizeibeamten überhaupt gesehen?
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, beim Überfahren der Haltelinie mit der Vorderfront des Fahrzeugs bei Rotlicht. Wenn Rotlichtzeiten mit Stoppuhren gemessen oder geschätzt werden, kann es zu erheblichen Fehlmessungen kommen, die Toleranzabzüge erfordern. Ferner kann eine mobile Baustellenampel weitere Störungen oder Defekte haben, die im Einzelfall zu klären sind.