Skip to content
Menü

Rotlichtverstoss in Ibbenbüren

Vorgeworfener Verstoß:

Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Kreis Steinfurt


Datum:

31.10.2016

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Steinfurt vorgeworfen am 31.10.2016 in Ibbenbüren in der Münsterstraße das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauerte. Es handelte sich dabei um eine temporär in Betrieb genommene Baustellenampel.

Wann liegt überhaupt ein Rotlichtverstoß vor und was haben die anzeigenden Polizeibeamten überhaupt gesehen?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, beim Überfahren der Haltelinie mit der Vorderfront des Fahrzeugs bei Rotlicht. Wenn Rotlichtzeiten mit Stoppuhren gemessen oder geschätzt werden, kann es zu erheblichen Fehlmessungen kommen, die Toleranzabzüge erfordern. Ferner kann eine mobile Baustellenampel weitere Störungen oder Defekte haben, die im Einzelfall zu klären sind.

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!