AG Dortmund, Az.: 729 OWi-267 Js 1158/17-191/17, Urteil vom 18.07.2017 In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Dortmund aufgrund der Hauptverhandlung vom 18.07.2017 für Recht erkannt: Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Drogeneinfluss (Kokain) zu einer Geldbuße von 275,00 € verurteilt. Ihm wird Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 25,00 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt […]