OLG Zweibrücken, Az.: 1 OWi 1 Ss Bs 37/16, Beschluss vom 09.09.2016 Gründe Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Kusel vom 9. Juni 2016 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen den Betroffenen benachteiligenden Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, 46 Abs. 1 OWiG, 349 Abs. 2, Abs. 3; 473 Abs. 1 StPO). Ergänzend bemerkt der Senat: Der Betroffene dringt mit seiner […]