Skip to content
Menü

Fahrstreifenbegrenzung – Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung gefahren10€
…beim Über­holen30€
…mit Un­fall/Sachbeschädigung35€
Verbots­widrig beim Über­holen über die Fahrstreifen­begrenzung gefahren, ohne das eine Behin­derung des Gegen­verkehrs dabei ausge­schlossen werden konnte, weil die Fahrstrecke während des gesamten Überhol­vorgangs nicht ausreichend einge­sehen werden konnte150€1 P
…mit Gefähr­dung anderer250€2 P1 M
…mit Un­fall/Sachbeschädigung300€2 P1 M
Verbots­widrig beim Über­holen über die Fahrstreifen­begrenzung gefahren, bei unklarer Verkehrs­lage150€1 P
…mit Gefähr­dung anderer250€2 P1 M
…mit Un­fall/Sachbeschädigung300€2 P1 M
Beim Linksab­biegen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung gefahren30€
…mit Gefähr­dung anderer35€
…mit Un­fall/Sachbeschädigung40€
Beim Wen­den verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung gefahren30€
…mit Gefähr­dung anderer35€
Verbots­widrig links von einer Fahrbahn­begrenzung gehalten10€
…mit Behin­derung15€
Verbotswi­drig links von einer Fahrbahn­begrenzung geparkt15€
…mit Behin­derung25€
…länger als eine Stunde25€
…länger als eine Stunde mit Behin­derung35€
Verbotswi­drig geparkt, obwohl zwischen der Fahrstreifen­begrenzung und dem Fahrzeug ein Abstand von weniger als drei Metern besteht10€
…mit Behin­derung15€
…länger als drei Stun­den20€
…länger als drei Stun­den mit Behin­derung30€

P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot

Stand: 09.11.2021

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Wissenswertes aus dem Verkehrsrecht einfach erklärt

Weitere interessante Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!