AG Dortmund, Az.: 729 OWi – 257 Js 1462/18 – 219/18, Urteil vom 16.10.2018 Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 240,00 EURO verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 80,00 EURO jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird. Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, […]