AG Tübingen, Az.: 16 OWi 16 Js 7027/17, Urteil vom 13.06.2017 Der Betroffene wird wegen unerlaubter Nutzung eines Mobiltelefons in Tateinheit mit fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 65,- Euro verurteilt. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Angewendete Vorschriften: §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 23 Abs. 1a, 49 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 22 StVO, 24 StVG, 19 OWiG Gründe I. Der Betroffene […]