Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25€ | ||
... mit Gefährdung | 30€ | ||
... mit Sachbeschädigung | 35€ | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | |||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320€ | 1 P | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | |||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160€ | 2 P | 1 M |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240€ | 2 P | 2 M |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320€ | 2 P | 3 M |
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h | |||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180€ | 1 P | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240€ | 2 P | 1 M |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320€ | 2 P | 2 M |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400€ | 2 P | 3 M |
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
Stand: 09.11.2021
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Bußgeldkatalog: Abstandsverstöße
Im Endeffekt ist es einfache Physik. Dort, wo ein festes Objekt sich bewegt, kann kein zweites Objekt unterwegs sein, ohne dass es zwangsläufig zu einer Kollision kommt. Diese einfache Physik ist vielen Autofahrern jedoch entweder überhaupt nicht bewusst oder es ist ihnen gleichgültig da im deutschen Straßenverkehr die Emotionen nicht selten regelrecht hochkochen. Dementsprechend verwundert es auch nicht, dass der Abstand zwischen den Fahrzeugen nicht immer so genau genommen wird oder sogar absichtlich unterschritten wird. Dies ist eine sehr große Gefahr für alle Beteiligten, die überdies auch noch mit entsprechenden Sanktionen belegt wird.
Die Unterschreitung des Mindestabstands ist gemäß Verkehrsstatistiken eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle!
Welcher Mindestabstand muss zwingend eingehalten werden?
Die Basis für den Abstand im Straßenverkehrs stellt die Straßenverkehrsordnung dar. Die StVO beschreibt dabei nicht nur den sogenannten Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug, sondern auch den seitlichen Mindestabstand. Problematisch ist nur, dass es im Hinblick auf den Sicherheitsmindestabstand keine exakte Formulierung in der Straßenverkehrsordnung gibt. Vielmehr spricht die StVO davon, dass ein Mindestabstand in einem Maß eingehalten werden soll, der für alle Beteiligten des Straßenverkehrs gefahrlos ist.
Als Faustregel gilt dabei
- Sicherheitsabstand innerhalb von geschlossenen Ortschaft ist die Distanz, welche das Fahrzeug innerhalb von einer Sekunde zurücklegt. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h bedeutet dies einen Sicherheitsabstand von 15 Metern, was auch rund 3 Fahrzeuglängen entspricht
- Sicherheitsabstand ausserhalb von geschlossenen Ortschaft ist die Distanz, welche das Fahrzeug innerhalb von 2 Sekunden zurücklegt. Bei einer Geschwindigkeit von 70 Km/h wäre dies ein Sicherheitsabstand von 30 Metern.
Der Einfachheit halber kann auch gesagt werden, dass ein halber Tachostand als Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Ein Autofahrer kann sich auch an den Leitpfosten orientieren, die einen Abstand von 50 Meter haben
Der seitliche Mindestabstand wird in der Regel immer bei einem Überholvorgang interessant. Hierbei gilt es jedoch zu differenzieren zwischen den einzelnen Kraftfahrzeugarten.
Im Straßenverkehr sind
- Autos
- LKWs
- Busse
- Motorräder
- Fahrräder
unterwegs, bei denen im Überholvorgang ein sicherer Abstand eingehalten werden muss. Die StVO unterscheidet hierbei zwischen den sogenannten einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern bzw. Fahrrädern und zweispurigen Fahrzeugen wie Autos oder Busse. Zu einspurigen Fahrzeugen sollte ein Mindestseitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden während bei Autos oder LKWs ein Mindestabstand von 1 Meter veranschlagt ist. Bei Bussen beträgt der Seitenmindestabstand 2 Meter.
Wie werden Abstandsvergehen geahndet?
Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so drohen Bußgelder oder Punkte bzw. im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot. Das Ausmaß der Strafe ist eng an die gefahrene Geschwindigkeit gekoppelt.
So bringt ein Unterschreiten des Mindestabstands bei
- weniger Abstand als 5/10 halber Tachowert: Mindestbußgeld 25 Euro, Höchstbußgeld 100 Euro optional 1 Punkt
- weniger Abstand als 4/10 halber Tachowert: Mindestbußgeld 25 Euro, Höchstbußgeld 180 Euro optional 1 Punkt
- weniger Abstand als 3/10 halber Tachowert: Mindestbußgeld 25 Euro, Höchstbußgeld 240 Euro optional 2 Punkte / Fahrverbot
- weniger Abstand als 2/10 halber Tachowert: Mindestbußgeld 25 Euro, Höchstbußgeld 320 Euro optional 2 Punkte / Fahrverbot
- weniger Abstand als 1/10 halber Tachowert: Mindestbußgeld 25 Euro, Höchstbußgeld 400 Euro optional 2 Punkte / Fahrverbot
Abstandsvergehen in der Probezeit
Autofahrer, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, müssen natürlich im Straßenverkehr ganz besonders aufmerksam sein. Bei entsprechenden Vergehen wird jedoch unterschieden zwischen den A-Vergehen und den B-Vergehen. Die A-Vergehen stellen besonders schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung dar während die B-Verstöße weniger schwere Verkehrsverstöße darstellen. Der Abstandsverstoß wird als A-Vergehen eingestuft ebenso wie Trunkenheitsfahrt oder ein Lichtzeichenverstoß sowie auch Unfallflucht und Missachtung von der Vorfahrtregelung nebst falschem Überholvorgang und falschem Abbiegen. Sollte ein Autofahrer in der Probezeit einen A-Verstoß begehen führt dies automatisch zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie der verpflichtenden Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar.
Bleibt der Fahranfänger dem Aufbauseminar fern, so wird die Fahrerlaubnis direkt eingezogen
Wie wird der Mindestabstand im Straßenverkehrs kontrolliert
Die Ordnungshüter kontrollieren den Mindestabstand im Straßenverkehrs mithilfe von sogenannten Abstandsmessungen, für die technische Systeme verwendet werden. Insbesondere auf Bundesautobahnen, in denen eine erhöhte Unfallgefahr vorliegt, werden derartige Abstandsmessungen sehr häufig von den Ordnungshütern durchgeführt. Es gibt jedoch unterschiedliche Arten, mit denen die Abstandsmessung durchgeführt wird.
Unterschieden wird hier zwischen der
- optischen Abstandsmessung mithilfe von Laserentfernungsmessgeräten
- mobilen Abstandsmessungen mithilfe von Videoüberwachung
- stationärer Abstandsmessung mithilfe von Videoüberwachung
Die optische Abstandsmessung wird in der Regel von der Polizei unter Zuhilfenahme einer Laserpistole durchgeführt. Der Messausgangspunkt ist stets die Vorderseite und geht zumeist in Verbindung mit einer Geschwindigkeitskontrolle einher. Sie kann dabei unabhängig von der Art des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Die mobile Abstandsmessung wird sehr häufig bei hohen Geschwindigkeiten auf der Bundesautobahn von der Polizei eingesetzt. Hierbei handelt es sich um extrem sensible Technologie, welche in die Dienstfahrzeuge direkt eingebaut wird. Zivilpolizisten sind dabei mit auf der Autobahn unterwegs. Die Technologie misst sowohl den Mindestabstand als auch die Geschwindigkeit und bietet den Vorteil, dass der Verkehrssünder direkt von der Polizei nach einem Vergehen „herausgezogen“ werden kann. Die Polizei verfolgt dabei den Verkehrssünder für eine Weile und setzt anschließend zum Überholvorgang an. Während des Überholvorgangs gibt sich die Polizei dem Verkehrssünder zu erkennen und fordert zum Folgen des Fahrzeugs auf. Auf dem nächstgelegenen Rasthof erfolgt dann die Identitätskontrolle sowie die Aufklärung des Verkehrssünders im Hinblick auf die nun drohenden Konsequenzen.
Für die Abstandskontrolle von LKWs verfügen die Ordnungshüter auch über Wohnmobile
Die stationäre Abstandsmessung ist in der Regel auch auf Autobahnen eingesetzt, wobei diese für gewöhnlich an Brücken installiert ist. Für das bloße Auge des Autofahrers ist diese Technologie nur schwer erkennbar, zumal auf der Bundesautobahn auch eine entsprechende Geschwindigkeit vorherrscht. Diese Geschwindigkeit wird mit der stationären Abstandsmessung ebenfalls kontrolliert. Es gibt jedoch auch stationäre Abstandsmessung, die von einem Fahrzeug aus auf der Brücke durchgeführt wird. In der Regel beträgt ein Kontrollzyklus dabei 24 Stunden mit entsprechender Aufzeichnung. Die Technik ist in der Lage, bis zu einer Streckendistanz von 300 Metern eine exakte erkennungsdienstliche Überwachung vorzunehmen. Der relevante Messbereich ist jedoch die Zone in 90 Metern vor dem Brückenbereich. Sollten die Ordnungshüter einen Verdacht haben, dass ein Verkehrsteilnehmer eine Abstandsverletzung oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, so aktivieren die Ordnungshüter ein entsprechendes Frontfoto von dem Verkehrsteilnehmer manuell.
Bei aller Technik, die heutzutage zur Feststellung von Verkehrsvergehen wie der Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Abstandsvergehen zur Verfügung steht, bleibt jedoch immer noch der Faktor Mensch. Auch die Ordnungshüter sind nicht vor Fehlern gefeit, sodass etwaig ein Bußgeldbescheid auf der Grundlage von falschen Informationen ergeht. Für den Verkehrsteilnehmer ist dieser Bußgeldbescheid jedoch mit sehr starken negativen Konsequenzen verbunden. Es ist auf jeden Fall lohnenswert, einen Bußgeldbescheid auf seine formale Richtigkeit hin überprüfen zu lassen. Dem Laien ist dies jedoch unmöglich, da die Überprüfung eines Bußgeldbescheides ein fundiertes juristisches Wissen voraussetzt. Wenn auch Sie einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten haben und diesen überprüfen lassen möchten stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Die Anzahl der fehlerhaften Bußgeldbescheide mit den entsprechenden Konsequenzen ist in den letzten Jahren merklich angestiegen. Die Chancen, dass unser kompetentes Team von Rechtsanwälten Ihren Bußgeldbescheid abmildern bzw. sogar gänzlich aufheben lassen können, stehen erheblich besser, als Sie es sich vielleicht just in diesem Moment vorstellen können. Gerade dann, wenn ein Fahrverbot droht, ist eine Überprüfung des Bußgeldbescheides umso bedeutender. Die Fahrerlaubnis ist für viele Menschen existenzsichernd, da die beruflichen Verpflichtungen stark von dem Fahrzeug abhängig sind.
Es ist auf jeden Fall lohnenswert, einen prüfenden Blick auf den Bußgeldbescheid zu werfen und wir stehen Ihnen diesbezüglich gern zur Seite.