Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 08.02.2016 in Kreuztal, Hagener Straße, Ulmenweg in Fahrtrichtung Kreuztal als Führer eines PKW das KFZ unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis) geführt zu haben. m vorliegenden Fall hat unser Mandant weder erkennen können und/oder müssen, dass er während seiner Autofahrt unter der Wirkung von Cannabis stand. Hätte er dies gewußt, hätte er kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt. Weitere Informationen zum Fahren unter Drogen- und […]