Vorgeworfener Verstoß:
Schädigung anderer durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt
System zur Messung:
–
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
10.01.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 10.01.2017 in Kreuztal in der Ernsdorfstraße als Führer eines LKW durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere geschädigt zu haben.
Es ist immer zu prüfen, ob tatsächlich ein Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt vorliegt und hierdurch ein Verkehrsunfall verursacht wurde.