Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 85 km/h
System zur Messung:
Sensormessung
Bearbeitende Behörde:
Stadt Bielefeld
Datum:
06.08.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Bielefeld vorgeworfen am 06.08.2017 in Bielefeld, auf der BAB A2 in Fahrtrichtung Hannover die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 85 km/h überschritten zu haben.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 330 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.