Vorgeworfener Verstoß:
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen und Unfallverursachung
1 Punkt / Verwarnungs-/Bußgeld in Höhe von 145 EUR
System zur Messung:
–
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
18.11.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 18.11.2017 in Kreuztal auf der L729 in Fahrtrichtung Krombach mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen gefahren zu sein und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Es drohten ein Punkt im Fahreignungsregister sowie ein Bußgeld in Höhe von 145 EUR.
Unseren Mandanten traf kein Verschulden an dem Verkehrsunfall, da er mit angemessener Geschwindigkeit gefahren und sein Fahrzeug plötzlich ausgebrochen war. Dies war darauf zurückzuführen, dass der rechte Vorderreifen schleichend Luft verlor.
Wurde bei Ihnen auch eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen?