AG Brandenburg – Az.: 31 C 200/19 – Urteil vom 23.10.2020 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2029 zu zahlen. 2. Der Beklagte wird zudem verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2,50 Euro an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen. 3. Der Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis […]