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Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit

Bußgelder gehören zu denjenigen Sanktionen, die in Deutschland einen enorm hohen Bekanntheitsgrad aufweisen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass gerade im Straßenverkehr für Verstöße sehr häufig Bußgelder verhängt werden. Der Straßenverkehr ist jedoch nicht der einzige Bereich, in dem der Gesetzgeber die Bußgelder zum Einsatz bringt. Auf der Grundlage des Bußgeldkataloges nutzt der Gesetzgeber die Bußgeldsanktion dafür, dass dem Bürger eine Art „Lektion“ erteilt wird. Die Lektion lautet, dass ein gewisses Verhalten als Fehlverhalten angesehen wurde und dass dem Bürger die Gelegenheit gegeben wird, künftig ein regelkonformes Leben an den Tag zu legen. Die meisten erwachsenen Menschen sind in ihrem Leben schon einmal mit einem Bußgeld konfrontiert worden oder kennen zumindest einen anderen Menschen, der schon einmal ein Bußgeld bezahlen musste. Über die genauen Hintergründe des Bußgeldes ist jedoch in der Regel nur sehr wenig bekannt!

Es muss zunächst eine Unterscheidung vorgenommen werden zwischen einem sogenannten Verwarngeld und einem Bußgeld. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Sanktionsformen liegt in der Höhe des Geldbetrages. Verwarngelder werden in der Regel bis zu einer Maximalhöhe über 55 Euro ausgesprochen während hingeben ab einem Betrag von 60 Euro ein Bußgeld ausgesprochen wird.

Bußgeld für Ordnungswidrigkeit in Deutschland
Symbolfoto: Von Tanja Esser/Shutterstock.com

Bußgelder erfolgen in der gängigen Praxis nach einer Ordnungswidrigkeit. Sie sind die Vorstufe zu einer Geldstrafe, welche als Strafe für eine Straftat ausgesprochen wird. Diejenige Person, gegen welche ein Bußgeld verhängt wurde, hat jedoch die Möglichkeit, sich gegen dieses Bußgeld mittels eines Einspruchs zu wehren. Die hierfür von dem Gesetzgeber festgelegte Frist beträgt 14 Tage beginnend mit dem Datum, an welchem der Bußgeldbescheid erhalten wurde. Die rechtliche Grundlage für das Bußgeld findet sich in dem Ordnungswidrigkeitengesetz wieder, welches im Volksmund gern auch als OWi-Gesetz bezeichnet wird. Das Problem mit dem Bußgeld ist jedoch, dass es juristisch betrachtet keine endgültige genauere Definition für ein Bußgeld gibt. Es kommt somit sehr stark darauf an, in welchem Kontext das Bußgeld als Sanktion für ein Fehlverhalten ausgesprochen wird.

Die meisten Bußgelder werden in Deutschland im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ausgesprochen. Dementsprechend kommt das OWiG auch im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung (kurz StVO) zum Einsatz. Dabei folgt der Gesetzgeber einer sehr simplen und leicht verständlichen Regelung, die von jedem Bürger sehr gut nachvollzogen werden kann. Wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, so wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren mit der möglichen Folge eines Bußgeldes eröffnet. Dieses Verfahren stützt sich dabei sowohl auf das OWiG als auch auf den Bußgeldkatalog sowie die entsprechende Rechtsnorm desjenigen Bereichs, in dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Dabei gilt die simple juristische Formel, dass die Tatschwere maßgeblich auch das zu erwartende Strafmaß beeinflusst. Dementsprechend fällt das Bußgeld bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden auch merklich höher aus als bei einer Ordnungswidrigkeit ohne Personengefährdung.

Es gibt für Bußgelder natürlich auch Verjährungsfristen. Sofern die zuständige Behörde ein Verfahren eröffnet hat, gilt die Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Verjährungsfrist kann jedoch mittels eines Anhörungsbogens auch verlängert werden.

Das Bußgeld ist selten die alleinige Folge eines Verstoßes. In der Regel geht das Bußgeld auch mit weitergehenden Gebühren einher, welche unterschiedlich hoch ausfallen können. Die jeweiligen zuständigen Behörden bewegen sich dabei jedoch in einem festgelegten Rahmen, welcher durch die Gebührenordnung festgesetzt wird. Diejenige Person, der ein Verstoß zur Last gelegt wird, hat auch die Pflicht, diese Gebühren zu tragen. Sofern jedoch ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wurde, wirkt dies hemmend auf die Gebühren. Dies gilt so lange, bis eine endgültige Entscheidung über den Einspruch getroffen wurde.

Im Zusammenhang mit einem Bußgeld kommt meistens auch der Name „Flensburg“ ins Spiel, welcher die Stadt in Schleswig-Holstein bezeichnet. Dies rührt daher, dass die meisten Bußgelder im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen verhängt werden und dass sich in Flensburg nun einmal das Straßenverkehrszentralregister befindet. Bei vielen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist ein simples Bußgeld nicht ausreichend, um den Verstoß entsprechend zu ahnden. Dementsprechend kann ein Bußgeld auch mit weitergehenden Strafen wie beispielsweise Punkten im Straßenverkehrszentralregister einhergehen. Das Punktekonto eines jeden Autofahrers wird dann entsprechend belastet und ab einer gewissen Punktezahl (8 Punkte) droht sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Der Mai 2014 war in diesem Zusammenhang für Autofahrer ein besonderes Datum, da die Punktereform erfolgte. Mit dieser Reform ging einher, dass mit dem Erreichen von sechs bzw. sieben Punkten eine schriftliche und letztmalige sowie kostenpflichtige Verwarnung des Autofahrers erfolgte. Diese Verwarnung geht auch mit einer dringenden Empfehlung einher, ein entsprechendes Fahreignungsseminar zu besuchen. Vor der Punktereform war es noch möglich, durch die Teilnahme an einem derartigen Seminar den Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Dies ist jedoch nunmehr nicht mehr möglich.

Das Punktekonto betrifft jedoch nicht nur Autofahrer. Auch mit einem Fahrrad können Punkte auf dem Punktekonto angesammelt werden!

Für das Bußgeld gibt es seitens der Behörden eine klar definierte Form. Die zuständigen Behörden müssen der betroffenen Person einen Anhörungsbogen in schriftlicher Form zusenden, was wiederum eine klare Abgrenzung zu dem Verwarngeld darstellt. Bei einem Verwarngeld ist ein derartiger schriftlicher Anhörungsbogen nicht erforderlich, da das Verwarngeld auch keine weitergehenden Folgen für die entsprechende Person nach sich zieht. In der Regel beläuft sich ein Verwarngeld auf einen Geldbetrag im Rahmen von 5 bis maximal 35 Euro, sodass der Verwaltungsaufwand für ein derartiges Verfahren in keinem Verhältnis stehen würde. Ein weitergehendes Verfahren wird ebenfalls nicht eröffnet.

Die Zahlung eines Bußgeldes kann auch in Raten erfolgen. Dies ist jedoch nicht die gängige Praxis und muss dementsprechend auch separat bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Im Rahmen eines derartigen Antrags muss die antragsstellende Person nachweisen, dass die wirtschaftlichen Mittel zur Zahlung des Bußgeldes im Moment nicht vorhanden sind.

Alleinig das Fehlen der wirtschaftlichen Mittel begründet noch lange nicht, dass das Bußgeld überhaupt nicht bezahlt wird. Wird ein Bußgeld verhängt, so besteht die Pflicht zur Zahlung. Kommt eine Person dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden! Die Erzwingungshaft muss jedoch erst einmal von einem zuständigen Richter angeordnet werden!

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, einen entsprechenden Antrag auf Ratenzahlung von einem Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet stellen zu lassen. Gleichermaßen verhält es sich mit der Überprüfung des Bußgeldbescheides, welcher dem Bußgeld zugrunde liegt. Da ein Bußgeldbescheid auch mit weitergehenden Folgen einhergehen kann ist es für die Person, welcher der Verstoß gegen die jeweilige Rechtsnorm vorgeworfen wird, entscheidend, wie das Bußgeldverfahren ausgeht. Nicht selten jedoch sind Bußgeldbescheide fehlerhaft, sodass eine rechtsanwaltliche Überprüfung auf jeden Fall lohnend ist. Gerade dann, wenn die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, können sich sehr unangenehme Konsequenzen durch die Mandatierung eines Fachanwalts für Straßenverkehrsrecht vermeiden lassen. Die meisten Menschen sind heutzutage von der Fahrerlaubnis im hohen Maße abhängig. Das Bestreiten des Lebensalltages ist in sehr vielen Fällen nur durch ein Auto möglich, welches jedoch nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis betrieben werden darf. Wenn diese Fahrerlaubnis jedoch durch einen Bußgeldbescheid entzogen wurde stehen viele Menschen am Rand Ihrer Existenz, da den beruflichen sowie auch privaten Verpflichtungen nicht mehr vollumfänglich nachgekommen werden kann.

Es ist bereits immens wichtig, die Angaben in einem Anhörungsbogen mit Bedacht zu treffen. Sehr viele Menschen füllen einen derartigen Anhörungsbogen unbedacht aus und übersenden ihn dann an die zuständigen Behörden ohne das Wissen, welche Folgen sich daraus ergeben können. Sind diese Angaben jedoch erst einmal gemacht, so lassen sich die Konsequenzen daraus nur schwerlich rückgängig machen oder korrigieren. Dementsprechend sollten Sie, wenn Sie einen Bußgeldbescheid durch die zuständige Behörde erhalten haben, erst einmal Ruhe bewahren und einen erfahrenen sowie kompetenten Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht kontaktieren. Sie haben eine gesetzliche Frist von 14 Tagen, die Sie auf jeden Fall schadlos nutzen dürfen. Kontaktieren Sie uns einfach binnen dieser Frist und schildern Sie uns den entsprechenden Sachverhalt. Wir werden für Sie eine eingehende Prüfung des Sachverhalts vornehmen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Gern übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden, wenn Sie uns mit einem entsprechenden Mandat ausstatten. In sehr vielen Fällen ist es möglich, eine sehr gute Regelung auch im Fall einer Schuld zu erreichen. Neben dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gibt es auch weitergehende Möglichkeiten, ein teures Bußgeld oder den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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