Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h
Geldbuße in Höhe von 80 EUR / 1 Punkt
System zur Messung:
Poliscan FM1
Bearbeitende Behörde:
Regierungspräsidium Kassel
Datum:
07.03.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Kassel vorgeworfen, am 07.03.2018 in der Gemeinde Schauenburg, Altenritter Straße, FR Braunatal die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 21 km/h überschritten zu haben. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 80 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister. Die Messung erfolgte mit dem Poliscan FM1 der Firma Vitronic.
Messfehler beim PoliScan Speed
Das Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic Poliscan Speed arbeitet komplex und wird stationär sowie mobil eingesetzt. Es kann zu Messfehlern kommen, die verschiedene Gründe haben. Dieser Artikel klärt über das Messgerät Poliscan Speed auf und zeigt, wodurch Messfehler auftreten können, welche es sinnvoll machen können Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu erheben.
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung sendet das Messgerät Laser-Impulse aus. Diese werden an geeigneten Objekten reflektiert und vom Messgerät ausgezeichnet. Die Langzeitmessung des Laserstrahls ermöglicht die Bestimmung der Entfernung zum jeweiligen Reflektor. Das Bewegungsprofil des gemessenen Fahrzeugs ergibt sich daraus, dass bei der Messung jeder Karosseriepunkt 100 Mal pro Sekunde erfasst wird. Poliscan Speed errechnet die Geschwindigkeit des Fahrzeuges aus der Veränderung der Entfernung zu den einzelnen Autos. Im Infrarotbereich werden 158 Laserstrahlen mit einer Wiederholungsrate von 100/s ausgesendet. Die Aufweitung liegt bei 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt ein Auto in diese Strahlaufweitung, startet die Laser-Puls-Laufzeit.
Dreidimensionales Bild durch Poliscan Speed
Poliscan ermittelt die Umrisse des Autos, indem dieses die Lichtimpulse mit unterschiedlichen Teilen reflektiert und an das Messgerät zurücksendet. Dadurch ergibt sich ein dreidimensionales Bild. Um die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf einer Strecke von 20-50 Metern vor der Kamera zu ermitteln, wird das dreidimensionale Bild in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen. Die Schwankungen der Durchschnittsgeschwindigkeit dürfen nicht mehr als 10 % betragen. In der Regel ist das stationäre Messgerät in einer silbernen Säule untergebracht, wobei das mobile Poliscan Speed auf einem dreibeinigen Gestell steht. Bei mobilen Einsätzen erfolgt der Aufbau des Messgerätes neben der Fahrbahn, weil es zu Vibrationen durch vorbeifahrende Fahrzeuge kommen kann, die die Messungen verändern. Dieser so genannte „Cosinus-Effekt“ kann bei einer Bereinigung der Messung einen Abzug von 1 km/h rechtfertigen.
Standardisiertes Messgerät als Beweis
Nach den Entscheidungen einiger Gerichte handelt es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan Speed-Messgerät um ein standardisiertes Messverfahren. Behörden und Gerichte dürfen bei einem standardisierten Messverfahren davon ausgehen, dass Anwendbarkeit sowie Bedienung unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse liefert. Deshalb darf die Behörde oder das auf die Richtigkeit der Messwerte vertrauen, was es leichter macht, einen Geschwindigkeitsverstoß ordentlich zu begründen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn das Poliscan Speed standardmäßig eingesetzt wird. Das bedeutet, dass das Poliscan Speed sich
- in einem geeichten Zustand befindet
- entsprechend der Bauartzulassung und gemäß der Gebrauchsanweisung eingesetzt wird
Keine Rückschlüsse auf Messreihe durch fehlende Dokumentation
In der Vergangenheit stand das Poliscan Speed immer wieder in der öffentlichen Kritik. Erfolgen Fehler beim Aufbau durch die Messbeamten oder wird die Bedienungsanleitung nicht ordnungsgemäß befolgt, kann es zu falschen Messergebnissen kommen. Messwertbildungen waren nicht immer nachvollziehbar. Das liegt daran, dass das Gerät die Messung verwirft, wenn es Ungenauigkeiten feststellt. Allerdings werden diese Ungenauigkeiten nicht gespeichert oder dokumentiert, sondern lediglich gelöscht. Aus der Anzahl und Gründe, weshalb ein Geschwindigkeitsmessgerät einzelne Messungen verwirft, lassen sich Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit einer Messreihe ziehen. Das Lasermessgerät Poliscan Speed verzichtet auf die Aufzeichnungen der Anzahl der Annullierungen, weshalb keine Rückschlüsse auf eine Messreihe geschlossen werden können.
Werksseitig sind zwei Annullationsgründe vorgegeben. Bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen ist kein Lichtbild erstellt worden. Das kann auftreten, wenn das Gerät bei hohen Fallzahlen aus Überlastungsgründen keine Fotos liefert. Die Geschwindigkeitsmessung wird auch annulliert, wenn „messtechnische Gründe“ vorliegen (10-Meter-Strecke nicht erreicht). Die zugrundeliegenden Vorgänge der Messung durch Poliscan Speed sind nicht nachvollziehbar, denn das Gerät liefert lediglich Ergebnisse, aber keine Gründe für Annullierungen. Das wirft die Frage auf, ob der Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu führen ist, wenn essentielle Vorgänge der Messung nicht nachvollziehbar sind. Es fehlen beispielsweise konkrete Angaben über die Messstrecke.
Spezifische Quellen für Messfehler
Poliscan birgt spezifische und generelle Quellen, die Messfehler begründen. Das Lasermessgeät muss voll funktionsfähig und ordnungsgemäß geeicht sein. Zudem sind Messbeamte extra zu schulen und müssen die besonderen Anwendungsvorschriften bei der Überwachung der Geschwindigkeit einhalten. Das Poliscan Speed hat in der Vergangenheit weitere Messfehler gezeigt. So lag eine Verzögerung der Kamerauflösung vor, weshalb eine exakte Geschwindigkeitsermittlung nicht möglich war. Wegen dieses Fehlers wurden viele Messgeräte mit einer neuen Software versehen. Die genaue Überprüfung der Funktionen ist deshalb unverzichtbar. Bei einem Bußgeldbescheid, der auf den Messergebnissen des Poliscan Speed beruht, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Das Messverfahren wird einer kritischen Überprüfung unterzogen und man sollte sich gegen eventuelle Messfehler und Verfahrensfehler zur Wehr setzen.
Fehler beim Auswertungsrahmen sorgen für falsche Fotos
Bei einer Messung wird die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeuges innerhalb einer 30 Meter langen Strecke gemessen. Der größte Teil des Messbereiches wird nicht auf dem Messfoto gezeigt, denn die Auslösung des Fotos erfolgt erst nach der Messung, also zeitverzögert. Das kann dazu führen, dass erst ein Auto gemessen wird, aber ein anderes auf dem Foto erscheint. Deshalb ist es wichtig, immer den so genannten „Auswertrahmen“ der Fotoaufnahme zu sehen, denn nur wenn dieser exakt aufliegt, indiziert dies das die gemessene Geschwindigkeit die des abgebildeten Fahrzeuges ist. Eine genaue Betrachtung der Fotodokumentation in der Bußgeldakte ist deshalb empfehlenswert, um die exakte Messwertzuordnung zu bestätigen. Das Amtsgericht Karlsruhe sprach in einem Urteil vom 12.07. 2011 einen Betroffenen aufgrund dieser Fehler frei. Siehe auch: https://www.bussgeldsiegen.de/poliscan-speed/
Wurde bei Ihnen auch eine zu hohe Geschwindigkeit gemessen?