Skip to content
Menü

Wenden in der Ausfahrt der Autobahn in Siegen

Vorgeworfener Verstoß:

Wenden in der Ausfahrt der Autobahn


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

10.10.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 10.10.2017 in Siegen, auf der BAB 45, Fahrtrichtung Dortmund, in der Auffahrt der Autobahn gewendet zu haben. Unser Mandant wurde dabei zunächst aus Richtung Frankfurt/Main kommend auf dem Seitenstreifen der Ausfahrt der A45 Siegen-Süd von zwei Polizeibeamtinnen des Polizeipräsidiums Dortmund angehalten. Nach der Kontrolle und Aushändigung einer Zahlkarte fuhren die Beamtinnen direkt bis zum VZ 334 (Ende der Autobahn) und wendeten sofort an der der dortigen Einmündung (L 562). Im Verlauf dieser Strecke ist er nicht mehr an den Polizeibeamtinnen vorbeigefahren. Auf der Rückfahrt konnte er auch nicht mehr auf dem Seitenstreifen angetroffen werden, weshalb der Verdacht des Wendens in der Ausfahrt der Autobahn besteht.

Der Vorwurf basierte nur auf Mutmaßungen der Polizeibeamtinnen und konnte nicht belegt werden.

https://www.bussgeldsiegen.de/bussgeldkatalog/wenden-rueckwaertsfahren-oder-abbiegen/

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!