Skip to content
Menü

Abstand auf A 42 in Castrop-Prauxel in Fahrtrichtung Dortmund unterschritten

Vorgeworfener Verstoß:

Erforderlicher Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug um weniger als 4/10 des halben Tachowertes unterschritten


System zur Messung:

Verkehrskontrollsystem VKS 3.0


Bearbeitende Behörde:

Kreis Recklinghausen


Datum:

06.07.2016

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Recklinghausen vorgeworfen am 06.07.2016 auf der A 42 in Castrop-Prauxel in Fahrtrichtung Dortmund auf der rechten Fahrspur bei Kilometer 53,899 den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug um weniger als 4/10 des halben Tachowertes nicht eingehalten zu haben. Die Abstandsmessung erfolgte mit einem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0.

Von der Kanzlei wurde ein Verkehrssachverständiger mit der Überprüfung der Messung beauftragt. Dieser stellte fest, dass das vorausfahrende Fahrzeug von der mittleren Fahrspur auf die rechte Fahrspur gewechselt hatte vor das Fahrzeug des Mandanten und und keine Ausbildungsnachweise des Mess- und Auswertepersonals in der Bußgeldakte vorhanden waren.

Weitere Informationen zur Abstandsmessung mit dem VKS 3.0 System: Messfehler und Verteidigungsmöglichkeiten.

[skill_bar heading=““ percent=“70%“ bar_text=“Messung ungültig“]

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.