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Fehlende Umweltplakette in Siegen

Vorgeworfener Verstoß:

Teilnahme am Verkehr mit einem Kfz trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen ohne dass sich eine Kennzeichnung in Form der erforderlichen Plakette sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe des Pkw befand


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Universitätsstadt Siegen


Datum:

20.10.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde von der Universitätsstadt Siegen vorgeworfen, am 20.10.2017 in der Bismarckstraße auf dem Parkplatz in Höhe von Obi trotz fehlender Umweltplakette am Verkehr in der Umweltzone teilgenommen zu haben, da sich eine Kennzeichnung in Form der erforderlichen Plakette nicht sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe des Pkw befand.

Eine Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters gemäß § 25a StVG besteht nicht, wenn ein Fahrzeugführer das ohne eine Feinstaubplakette ausgestattete Fahrzeug innerhalb einer Umweltzone parkt.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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