Vorgeworfener Verstoß:
Teilnahme am Verkehr mit einem Kfz trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen ohne dass sich eine Kennzeichnung in Form der erforderlichen Plakette sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe des Pkw befand
System zur Messung:
–
Bearbeitende Behörde:
Universitätsstadt Siegen
Datum:
20.10.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Universitätsstadt Siegen vorgeworfen, am 20.10.2017 in der Bismarckstraße auf dem Parkplatz in Höhe von Obi trotz fehlender Umweltplakette am Verkehr in der Umweltzone teilgenommen zu haben, da sich eine Kennzeichnung in Form der erforderlichen Plakette nicht sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe des Pkw befand.
Eine Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters gemäß § 25a StVG besteht nicht, wenn ein Fahrzeugführer das ohne eine Feinstaubplakette ausgestattete Fahrzeug innerhalb einer Umweltzone parkt.