Vorgeworfener Verstoß:
Führen eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung des berauschenden Mittels (THC)
Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro / 3 Monate Fahrverbot / 2 Punkte
System zur Messung:
Verkehrskontrolle
Bearbeitende Behörde:
Kreis Olpe
Datum:
06.02.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen, am 06.02.2018 in Kirchhundem-Heidschott, Heidschott ein Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels THC geführt zu haben. Aufgrund einer einschlägigen Voreintragung drohte eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro, ein 3-monatiges Fahrverbot sowie die Eintragung von 2 Punkten ins Fahreignungsregister.
Unser Mandant hat jedoch weder vorsätzlich noch fahrlässig ein Fahrzeug unter der Wirkung von Cannabis geführt.