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Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister

Eintragungen über Verkehrsverstöße werden im Verkehrszentralregister nach dem Ablauf von bestimmten Fristen gelöscht. Die Löschung erfolgt durch die Behörde nach Fristablauf.

Die Frist beträgt bei einer Ordnungswidrigkeit 2 Jahre, bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, 5 Jahre und bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen oder bei der Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis 10 Jahre. Eine Löschung erfolgt jedoch nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

 

Punkteabbau im Verkehrszentralregister (jeweils einmal innerhalb von 5 Jahren):

Bei 1 – 8 Punkt(en), Abbau von 4 Punkten durch Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei 9 – 13 Punkten Abbau von 2 Punkten durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Bei  14-17 Punkten Abbau von weiteren 2 Punkten durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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