Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h
80 EUR Geldbuße / 1 Punkt
System zur Messung:
PoliScan Speed
Bearbeitende Behörde:
Landkreis Nordwestmecklenburg
Datum:
19.02.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Landkreis Nordwestmecklenburg vorgeworfen, am 19.02.2018 auf der B 104, OD Lützow in Richtung Gadebusch, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 24 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mit dem PoliScan Speed. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 80 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.
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