Vorgeworfener Verstoß:
Geschwindigkeitsverstoß LKW außerhalb geschlossener Ortschaften
System zur Messung:
Messgerät Leivtec XV 3
Bearbeitende Behörde:
Regierungspräsidium Kassel
Datum:
29.01.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Kassel vorgeworfen am 29.01.2016 auf der A 45 in Aßlar bei km 159,750 in Fahrtrichtung Dortmund als LKW-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h um 25 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Messgerät Leivtec XV 3 der Firma Leivtec Verkehrstechnik GmbH.
Bei Durchsicht der Bußgeldakte wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht eindeutig feststellbar und nicht erkennbar war, welche Person die Geschwindigkeitsmessungen ausgewertet hatte.
Weitere Infos zu Messfehler und Fehlerquellen beim Messgerät Leivtec XV 3.
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