Blitzer-Apps im Handy: Die Rechtliche Situation
Fast jeder Autofahrer kennt sie: die sogenannten Blitzer-Apps. Diese Applikationen sollen den Verwender frühzeitig vor festen und mobilen Blitzern warnen und den Fahrer somit für möglichen Bußgeldern schützen. Hierzu greifen die Blitzer-Apps auf riesige Datenbanken an Blitzerstandorten in Deutschland zu, welche von Benutzern täglich mit Informationen gespeist wird. Doch sind solche Applikationen überhaupt legal oder muss der Fahrzeugführer mit einer Strafe rechnen?
Der Meinungsstreit zum Radarwarner

Ein erster Ansatzpunkt, ob die Verwendung von solchen Geräten zur Abwehr oder zum Schutz vor Radarkontrollen erlaubt ist, findet sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gemäß § 23 StVO ist es dem Fahrer eines Fahrzeuges untersagt, ein technisches Gerät zur Warnung oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mitzuführen. Sobald also eine beliebige Blitzer-App auf dem Smartphone installiert ist, handelt es sich um ein solches Gerät. Das bloße Mitführen eines betriebsbereiten Smartphones, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Sicherstellung und die Vernichtung des Gerätes wäre zwar grundsätzlich gestattet, in Bezug auf ein Smartphone jedoch wohl nicht verhältnismäßig. Bei einem genaueren Blick ins Gesetz kann allerdings festgestellt werden, dass ein Smartphone nicht unter die technischen Geräte im Sinne des § 23 StVO subsumiert werden kann. Dazu müsste ein Smartphone explizit entwickelt worden sein, um Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, was definitiv nicht der Fall ist. Ein Smartphone ist lediglich zu einer solchen Anzeige zusätzlich in der Lage. Damit lag die Benutzung von Blitzer-Apps über Jahre hinweg in einer rechtlichen Grauzone.
Die vorläufige Entscheidung zu Blitzerwarner im Mobiltelefon


Lange Zeit war die Frage der Zu –oder Unzulässigkeit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entschieden. Das Oberlandesgericht Celle hat nun in einer Entscheidung vom 03.11.2015 (Az 2 Ss (OWi) 313/15) allerdings entschieden, dass durch eine Blitzer-App das Mobiltelefon die zusätzliche Bestimmung eines Warngerätes für Blitzer erhalte. Diese Zweckbestimmung ginge über die sonstigen Zwecke hinaus und das Smartphone sei dann im Sinne des § 23 StVO dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen. Vorliegend wurde der Autofahrer zu einer Geldstrafe von 75 Euro verurteilt. Obwohl erstmals ein Oberlandesgericht Stellung zu den Blitzer-Apps bezogen hat, muss hier dennoch keine Einigkeit bei den Oberlandesgerichten anderer Gerichtsbezirke herrschen. Gut möglich, dass andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen zugunsten der Autofahrer entscheiden. Es ist deshalb ratsam, eine entsprechende Anzeige fachanwaltlich überprüfen zu lassen. Solange kein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs ergangen ist, ist ein gegenteiliges Urteil durchaus möglich.