Vorgeworfener Verstoß:
Außerachtlassen der beim Rückwärtsfahren obliegenden besonderen Vorsicht und dadurch bedingte Unfallverursachung
Geldbuße in Höhe von 110 EUR
System zur Messung:
–
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
25.01.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 25.01.2018 in Siegen-Geisweid, Am Klafelder Markt 12, als Führer eines Kleintransporters die beim Rückwärtsfahren obliegende besondere Vorsicht außeracht gelassen und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Aufgrund einer Voreintragung im Fahreignungsregister wurde die Regelgeldbuße erhöht und betrug in diesem Fall 110 EUR.
Unseren Mandanten traf im vorliegenden Fall keine Schuld an dem Unfallereignis. Er fuhr rückwärts mit seinem Kleintransporter und versperrte die ganze Fahrbahn und der Unfallgegner hat trotz versperrter Fahrbahn versucht, hinter dem Fahrzeug unseres Mandanten noch herzufahren, obwohl aufgrund parkender Fahrzeug überhaupt kein Platz mehr zum Umfahren des Fahrzeuges unseres Mandanten war.