Vorgeworfener Verstoß:
Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination als Führer eines Sattelzuges, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten waren
Bußgeld in Höhe von 88 EUR
System zur Messung:
–
Bearbeitende Behörde:
Klingenstadt Solingen
Datum:
30.10.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Klingenstadt Solingen vorgeworfen, am 30.10.2017 in Solingen auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln als Führer eines Sattelzuges eine Fahrzeugkombination in Betrieb genommen zu haben, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten waren.
Unseren Mandanten traf kein Verschulden an der Überschreitung der Abmessungen, da diese durch die schwere Beladung in der Mitte des Aufliegers hervorgerufen war und die beiden Enden des Aufliegers hierdurch um ca. 4 cm nach oben gedrückt wurden.
