AG Dortmund, Az.: 729 OWi – 264 Js 1906/17 – 300/17
Urteil vom 07.11.2017
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt.
Ihm wird verboten für die Dauer eines Monats Kraftfahrzeuge zu führen, die mehr als 44 kw Motorleistung haben. Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein des Betroffenen in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§§ 3 III, 49 StVO, 24, 25 StVG)