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Unzureichende Ladungssicherung eines LKW auf der BAB 7 im Bereich Göttingen

Vorgeworfener Verstoß:

Anordnung der Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens bzw. dessen Anhängers obwohl die Verkehrssicherheit durch unzureichende Ladungssicherung wesentlich beeinträchtigt wurde


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Landkreis Göttingen


Datum:

10.03.2016

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Landkreis Göttingen vorgeworfen am 10.03.2016 in BAB 7 im Bereich Göttingen als Halter eines LKW mit Anhänger die Ladung unzureichend gesichert zu haben.

Bei Ladungssicherungsfällen wird häufig darüber gestritten, wie man bestimmte Ladungen zu sichern hat bzw. diese sichern kann.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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