Wann ist die Verkehrsrechtsschutz sinnvoll und was leistet sie?
Laut der Stiftung Warentest gehört eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu den Versicherungen die einen Sinn machen. Entsteht ein Unfall und es kommt zu Streitigkeiten wer Schuld hat am Unfall, können diese recht teuer werden. Viele Autofahrer aber fragen sich trotzdem, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung denn wirklich immer notwendig? Schließlich hat doch jeder Autofahrer eine KFZ-Versicherung?
Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll?
Autofahrer sind mit der KFZ-Versicherung eigentlich abgesichert. Allerdings ist dieser Schutz nicht immer ausreichend. Bestehen Unklarheiten wer an einem Unfall Schuld ist, so landen viele Fälle vor Gericht. Hier beginnt die sinnvolle Absicherung durch eine Verkehrsrechtsschutz. Die Gerichtskosten können dann ganz schnell in die Tausende gehen und viele Autofahrer stoßen dabei an ihre finanziellen Grenzen. Gar nicht mal so selten, führte so ein Rechtsstreit zum finanziellen Ruin des Autofahrers. Aber auch bei kleineren Vergehen ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll. So erhalten Autofahrer, die Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen vom Versicherer die Anwaltskosten erstattet, wenn die Sache vor Gericht landet. Denn Anwaltskosten sind hoch. So verlangt ein Anwalt einen Stundenlohn der mit der Jahresprämie der Versicherung gleichzusetzen ist.
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt die vor Gericht verhandelt werden. Aber auch Kauf- und Reparaturverträge und bei Führerscheinverlust, kann die Versicherung hilfreich sein. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt wie jede andere Rechtsschutzversicherung auch, die Kosten für den Anwalt, das Gericht, wenn nötig Zeugengelder und oft auch die Kosten des Gegners. Mit einer Rechtsschutzversicherung geht der Autofahrer kein Risiko ein, er ist rundum abgesichert. Wird ein Prozess verloren, zahlt der Verkehrsrechtsschutz, wer den Prozess gewinnt, dann müssen die Gerichtskosten vom Gegner bezahlt werden.
Perfekte Ergänzung zur Autoversicherung
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers abgesichert. Allerdings sollte die Überlegung anstehen, ob der Versicherungsschutz nicht erweitert werden sollte, so dass dieser auch bei Familienmitgliedern greift. Es werden verschiedene Tarife angeboten, die abhängig sind von den Leistungen und den zu versichernden Personen. So gibt es verschiedene Tarife für den perfekten Schutz.
Wissen sollten Kunden, dass ein Verkehrsrechtsschutz nicht nur für den Autofahrer gilt, sondern auch für Fahrradfahrer und für Fußgänger in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt sogar Policen die beispielsweise Rudern, Reiten oder Surfen absichern. Was genau abgedeckt wird, kann der Versicherungsnehmer in den Vertragsunterlagen einsehen. So kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung als Baustein in einem Paket mit weiteren Elementen im Rechtsschutz wie beispielsweise der Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Ebenso kann sie als Zusatzoption der KFZ-Versicherung angesehen werden.
Eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung übernimmt die Kosten für Bußgelder und Geldstrafen, die beispielsweise ausgestellt wurden bei überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer. Wer aber gegen ein unrechtmäßiges Bußgeld ein Verfahren anstrebt oder rechtliche Schritte vornimmt, hier übernimmt die Versicherung die Kosten.
Bei den Deckungssummen gibt es große Unterschiede. Vielfach werden Policen mit einer Versicherungssumme von 300.000 Euro angeboten. Es gibt aber auch Anbieter die bis zu einer 1.000.000 Euro Kosten erstatten. Allerdings werden diese Beträge in der Regel mit höheren Beiträgen versehen sein. Was eine Verkehrsrechtsschutzversicherung generell kostet, hängt von einigen Faktoren ab. So ist die Höhe der Deckungssumme und der Leistungsumfang maßgebend für die Beitragshöhe. Die Versicherung wird mit einem Selbstbehalt günstiger. Für Singles gibt es schon Tarife bis zu 70 Euro jährlich.
Unterschiede von Kasko- und KFZ-Haftpflicht
Normalerweise werden Schäden, die mit dem eigenen Wagen verursacht wurden, durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wer selbst Schäden am eigenen Fahrzeug verursacht, der ist über die Vollkaskoversicherung abgesichert. Eine Teilkaskoversicherung tritt lediglich bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein, die der Besitzer nicht selbst verursacht hat. Geht es aber darum, seine Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung eine durchaus sinnvolle Ergänzung. Selbst wenn der Versicherungsnehmer Unfallopfer ist und von der gegnerischen KFZ-Haftpflicht entschädigt werden sollte, gibt es oft Fälle wo die Versicherung die Haftung ablehnt. Solche Fälle sind dann das Gebiet des Verkehrsrechtsschutzes.
Da Streitigkeiten sehr teuer werden können, sollte die Deckungssumme hoch genug angesetzt werden. Empfohlen wird eine Höhe von 500.000 Euro. Ob ein Selbstbehalt dazugenommen wird, sollte der Versicherungsnehmer entscheiden. Die Stiftung Warentest rät davon ab, da es nur einen geringen Preisvorteil gibt.