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Unfallverursachung durch Überholen bei unklarer Verkehrslage in Netphen-Dreis-Tiefenbach

Vorgeworfener Verstoß:

Überholen bei unklarer Verkehrslage und dadurch bedingte Unfallverursachung

Geldbuße in Höhe von 155 EUR


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

03.01.2018

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 03.01.2018 in Netphen-Dreis-Tiefenbach in der Siegstraße, an der Einmündung zu einem Supermarkt-Parkplatz bei unklarer Verkehrslage überholt zu haben und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Die Regelbuße wurde aufgrund einer Voreintragung im Verkehrszentralregister erhöht und betrug in diesem Fall 155 EUR.

Unser Mandant befuhr die Geradeausfahrspur und die Unfallgegnerin befand sich auf der Abbiegespur zum Supermarkt. Als unser Mandant das Fahrzeug der Unfallgegnerin bereits fast passiert hatte, versuchte diese auf die Fahrspur unseres Mandanten zu wechseln, ohne auf den rückwärtigen Verkehr auf der Geradeausfahrspur zu achten. Unseren Mandanten traf daher kein Verschulden am Unfall und er hat auch nicht bei unklarer Verkehrslage überholt.

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