Vorgeworfener Verstoß:
Wenden in der Einfahrt der Autobahn und verbotswidriges Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung
Geldbuße in Höhe von 90 EUR
System zur Messung:
Zeugenaussagen
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
25.01.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 25.01.2018 in Siegen, auf der BAB 45, Fahrtrichtung Frankfurt/Main in der Einfahrt der Autobahn gewendet und verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren zu haben. Es drohte in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von 90 EUR sowie die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister.
Der Vorwurf war eine reine Mutmaßung der aufnehmenden Polizeibeamten, ohne dass es irgendeinen Zeugen für den behaupteten Vorwurf gab.