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Wenden in der Einfahrt der Autobahn in Siegen

Vorgeworfener Verstoß:

Wenden in der Einfahrt der Autobahn und verbotswidriges Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung

Geldbuße in Höhe von 90 EUR


System zur Messung:

Zeugenaussagen


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

25.01.2018

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 25.01.2018 in Siegen, auf der BAB 45, Fahrtrichtung Frankfurt/Main in der Einfahrt der Autobahn gewendet und verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren zu haben. Es drohte in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von 90 EUR sowie die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister.

Der Vorwurf war eine reine Mutmaßung der aufnehmenden Polizeibeamten, ohne dass es irgendeinen Zeugen für den behaupteten Vorwurf gab.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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