Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes als Führer eines Kfz, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Handy)
Geldbuße in Höhe von 160 EUR / 1 Punkt
Zeugenaussagen / Angaben des Betroffenen
Märkischer Kreis
15.01.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Märkischen Kreis vorgeworfen, am 15.01.2018 in Lüdenscheid, in der Lennestraße, verbotswidrig während der Fahrt als Führer eines Pkw ein Mobiltelefon benutzt zu haben. Die Regelgeldbuße wurde wegen einer Voreintragung erhöht und betrug somit in diesem Fall 160 EUR und hatte die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister zur Folge.
Unser Mandant hat sein Mobilfunktelefon lediglich im Fahrzeug umgelegt, dies erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines elektronischen Gerätes als Führer eines Kfz.