Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h
System zur Messung:
TraffiStar S 350 (Stationäre Messung)
Bearbeitende Behörde:
Kreis Olpe
Datum:
18.08.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unseren Mandaten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen, am 18.08.2017 in Kirchhundem, Eichacker B517 als Führer eines PKW die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 24 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mit dem stationären Gerät: TraffiStar S 350.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 330 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.