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Nichtangelegter Sicherheitsgurt in Siegen-Geisweid

Vorgeworfener Verstoß:

Nichtbefolgung des Haltegebotes des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle und Nichtanlegung des während der Fahrt vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes

Geldbuße in Höhe von 85,00 EUR / 1 Punkt


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

01.03.2018

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 01.03.2018 in Siegen-Geisweid in der Schießbergstraße, FR Sohlbacher Straße nicht das Haltegebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung befolgt zu haben. Ferner war der während der Fahrt vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht angelegt. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 85,00 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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