Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 01.03.2018 in Siegen-Geisweid in der Schießbergstraße, FR Sohlbacher Straße nicht das Haltegebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung befolgt zu haben. Ferner war der während der Fahrt vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht angelegt. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 85,00 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister. Wurden Sie auch ohne Sicherheitsgurt erwischt?