Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 26 km/h
System zur Messung:
Stationäre Anlage: Induktionsschleifenmessung und Foto
Bearbeitende Behörde:
Regierungspräsidium Kassel
Datum:
09.11.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Kassel vorgeworfen am 09.11.2016 in Gießen, Ostanlage Richtung Moltkestraße die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 50 km/h um 26 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte über eine Induktionsschleifenmessung einer stationären Anlage.
Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Beantragung der Akteneinsicht wurde der Bußgeldbescheid gegen unseren Mandanten zurückgenommen.