Im Zuge eines verstärkten Vorgehens gegen Raser diskutiert der Bundestag schon seit einer Weile härtere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Davon könnten Autobahnen im besonderen Maße betroffen werden, weil auf ihnen überdurchschnittlich häufig eine hohe Übertretung von 20 km/h oder schneller festgestellt werden. Bereits geändert hat sich hingegen die Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse bei Staus, die an dem 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Generell entspricht der Bußgeldkatalog auf der Autobahn der allgemeinen Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts auf einer Autobahn ebenso hart wie auf einer Bundesstraße geahndet wird. Er beinhaltet allerdings auch einige Verstöße, die speziell für Autobahnen aufgenommen wurden.
Nur auf der Autobahn mögliche Verstöße
Bei dem Fahren entgegen der Verkehrsrichtung orientieren sich die Bußgelder auf der Autobahn an dem Ort des Verstoßes. In Ein- und Ausfahrten wird dafür in einem einfachen Fall genauso wie beim Wenden eine Strafe von 75 Euro fällig. Gefährdet der Teilnehmer dabei andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich diese auf 90 Euro, im Falle eines Unfalls sogar auf 110 Euro.. Mit einem Bußgeld von 130 Euro beziehungsweise 160 Euro bei Gefährdung und 195 Euro bei Unfall wird bestraft, wer in falscher Richtung auf dem Seitenstreifen unterwegs ist. In jedem vorher genannten Fall wird zusätzlich ein Punkt in dem Verkehrsregister eingetragen. Auf der Autobahn selbst sieht der Katalog Bußgelder von 200, 240 und 290 Euro und zusätzlich einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte vor. Wer sich mit einem nicht-motorisierten Fahrzeug auf der Autobahn bewegt, muss hingegen 10 Euro zahlen. Bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot beträgt die Strafe einen Punkt und 80 Euro – falls es zu einem Unfall kommt 100 Euro.
Änderung der Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse
Bislang sah die Straßenverkehrsordnung auf Autobahnen mit vier Spuren eine Rettungsgasse in der Mitte vor. Dies hat sich zum 1. 1. 2017 geändert: Seitdem wird sie unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren immer zwischen der äußeren linken und der rechts daneben liegenden Spur gebildet. Das bedeutet, Fahrzeuge ganz links müssen nach links, alle anderen immer nach rechts ausweichen. Ein Verstoß dagegen wird mit 20 Euro bestraft. Als Rettungsgasse kann auch der Seitenstreifen dienen, der aus diesem Grund unbedingt frei gehalten werden muss. Wer diesen ohne zulässigen Grund – Unfall oder Hindernis auf der Fahrbahn – zur schnelleren Fortbewegung etwa bei einem Stau nutzt, riskiert eine Strafe von einem Punkt im Verkehrsregister und 75 Euro.
Fahrverbot ab Überschreitung um 26 km/h Geschwindigkeit möglich
Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit zählen auf der Autobahn zu den häufigsten Verstößen. Sie gelten bis zu einer Überschreitung von 20 km/h als Bagatelldelikte, die mit 10 Euro bis 10 km/h, 20 Euro bis 15 km/h und 30 Euro bei 20 km/h geahndet werden. Darüber hinaus erhöhen sich die Strafen deutlich und beinhalten zusätzlich einen Punkt, ab 41 km/h zwei Punkte im Verkehrsregister. Der Bußgeldkatalog sieht beispielsweise für 21 – 25 km/h 70 Euro, zwischen 41 km/h und 50 km/h 160 Euro und anschließend in Schritten von 10 km/h 240 Euro und 440 Euro vor. Ab einer Überschreitung von 70 km/h beträgt die Strafe 600 Euro.
Ein Fahrverbot von einem Monat kann ab 26 km/h erlassen werden. Es wird in der Regel bei wiederholten Verstößen mit maximal 40 km/h verhängt. Bei schnellerer Fahrt ist es hingegen zwangsläufig vorgesehen und steigt ab 61 km/h auf zwei und ab 71 km/h auf drei Monate. Das Mitführen von betriebsbereiten Radarwarn– oder Laserstörgeräten ist ebenfalls verboten und kostet 75 Euro plus einen Punkt. Außerdem kann das entsprechende Gerät eingezogen und vernichtet werden. Das Verbot betrifft ausdrücklich auch spezielle Programme wie etwa Apps auf dem Handy, falls diese vom Fahrer genutzt werden. Eine Beschlagnahmung des Geräts gilt ebenso wie bei Navis mit eingebauter Blitzerwarnung aber als nicht verhältnismäßig.