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Abstandsmessungen im Verkehrsrecht – Was tun bei Abstandsverstößen?

Abstandsmessungen sind ein unverzichtbares Instrument, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten. Sie dienen nicht nur dazu, Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren, sondern auch, um potenzielle Gefahrensituationen zu vermeiden. Ein korrekt eingehaltener Abstand kann in vielen Fällen entscheidend sein, um Auffahrunfälle oder andere kritische Situationen zu verhindern.

Abstandverstoß Verkehrsrecht
(Symbolfoto: Song_about_summer /Shutterstock.com)

In Deutschland gehören Abstandsverstöße zu den Top 3 der häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide, neben Geschwindigkeitsverstößen und Rotlichtverstößen.  Trotz der allgemein bekannten Faustformel „halber Tacho Abstand“ kommt es immer wieder zu Verstößen. Dies zeigt, dass viele Verkehrsteilnehmer die Bedeutung eines korrekten Sicherheitsabstands unterschätzen oder in bestimmten Situationen bewusst ignorieren. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Unaufmerksamkeit über Fehleinschätzungen bis zu riskantem Fahrverhalten.

Um die Einhaltung der Abstandsregeln zu überwachen und Verstöße zu ahnden, ist es daher von zentraler Bedeutung, dass die eingesetzten Messverfahren zuverlässig und genau sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass Bußgeldbescheide auf einer soliden Grundlage ausgestellt werden und die Rechte der Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben. Zudem trägt die Verlässlichkeit der Messverfahren dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verkehrsüberwachung zu stärken und die Akzeptanz von Sanktionen zu erhöhen. Soweit zur Theorie, in der täglichen Praxis treten hier jedoch nicht selten Fehler auf, die einen Bußgeldbescheid angreifbar oder sogar unwirksam werden lassen.

Das Wichtigste in Kürze


Abstandsmessungen sind essentiell für die Sicherheit auf deutschen Straßen. Abstandsverstöße gehören in Deutschland zu den häufigsten Gründen für Bußgeldbescheide. Es ist wichtig, dass die Messverfahren zuverlässig sind und die Rechte der Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden.

  • Abstandsmessungen dienen der Sicherheit auf Straßen, um Auffahrunfälle und andere Gefahren zu vermeiden.
  • Abstandsverstöße zählen in Deutschland zu den Top 3 Gründen für Bußgeldbescheide.
  • Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Bedeutung eines korrekten Sicherheitsabstands oder ignorieren ihn bewusst.
  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt klare Vorgaben zum Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen.
  • Die Faustformel „halber Tacho Abstand“ sollte als Richtlinie dienen.
  • Es gibt besondere Regelungen für Lastkraftwagen und Busse aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts.
  • Die Dauer und Art des Abstandsverstoßes sind entscheidend für die Bewertung und mögliche Bußgelder.
  • Die Unterscheidung zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln beeinflusst die Höhe des Bußgeldes.
  • Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die die Interpretation von Abstandsverstößen klären.
  • Verschiedene Messverfahren, wie das Verkehrskontrollsystem (VKS) und die Videoabstandsmessanlage (VAMA), werden eingesetzt, um den Abstand zwischen Fahrzeugen zu messen.
  • Es wird empfohlen, sich bei einem Abstandsverstoß anwaltlich beraten zu lassen.

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?

Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben der StVO

Mindestabstand: Halbe Tacho RegelDie Straßenverkehrsordnung (StVO) legt die Regeln fest, die im Straßenverkehr zu beachten sind. Bezüglich des Sicherheitsabstands zwischen Fahrzeugen gibt es klare Vorgaben. Gemäß § 4 StVO muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass auch dann sicher hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst. Dies bedeutet, dass der Abstand in der Regel so gewählt werden sollte, dass er der halben Geschwindigkeit in Metern entspricht, also gemäß der Faustformel „halber Tacho Abstand“. Fahren Sie also 100 km/h, sollte mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.

Obwohl die StVO klare Richtlinien vorgibt, gibt es immer wieder Fälle, in denen die genaue Interpretation dieser Regeln vor Gericht geklärt werden muss. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit verschiedene Urteile gefällt, die die genaue Definition von zum Beispiel „plötzlichem Bremsen“ oder „ausreichendem Abstand“ klären. So wurde beispielsweise festgestellt, dass ein Fahrer nicht für einen Abstandsverstoß verantwortlich gemacht werden kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug ohne triftigen Grund stark bremst.

Ausnahmen und besondere Situationen

Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands nicht möglich oder nicht praktikabel ist. Beispielsweise in dichtem Stadtverkehr oder bei Stau auf der Autobahn. In solchen Fällen wird von den Verkehrsteilnehmern erwartet, dass sie ihre Geschwindigkeit anpassen und besonders vorsichtig fahren. Auch hier hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit klargestellt, dass in solchen besonderen Situationen eine Abstandsunterschreitung nicht immer zwangsläufig als Verstoß gewertet wird. In der Praxis kann der erforderliche Abstand zum Vordermann je nach den Gegebenheiten variieren. Entscheidend sind Faktoren wie die Örtlichkeit, die jeweilige Geschwindigkeit, die Wetterbedingungen und die Verkehrslage.

Bei der Prüfung eines Bußgeldbescheids wegen zu geringen Abstands lohnt daher immer ein genauer Blick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls. Insbesondere eine Akteneinsicht kann wertvolle Anhaltspunkte liefern, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde und der ermittelte Abstand angemessen war.

Besonderheiten für Lkw und Omnibusse

Ausnahmen gelten für Lastkraftwagen und Busse. Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts gelten hier besondere Regelungen. Diese Fahrzeuge haben einen längeren Bremsweg und benötigen daher einen größeren Sicherheitsabstand. Auf Autobahnen und außerorts müssen solche Fahrzeuge, die schneller als 50 km/h fahren, einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Dieser Abstand kann sich je nach Geschwindigkeit und Straßenverhältnissen erhöhen.

➨ Abstandsverstöße im Straßenverkehr: Ihre Rechte und Möglichkeiten

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Die Art und Dauer des Abstandsverstoßes ist entscheidend

Das bloße Unterschreiten des „halben Tacho Abstandes“ kann zwar den Tatbestand eines Abstandsverstoßes erfüllen, jedoch ist dies allein nicht ausreichend für einen bußgeldbewehrten Verstoß. Im Straßenverkehr können oft unvorhersehbare Situationen auftreten, in denen Ihr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, ohne Ihr Verschulden, die gängige Faustformel unterschreitet, sei es durch plötzliches Abbremsen oder andere Verkehrssituationen. Es ist essenziell, dass der Sicherheitsabstand nicht nur kurzfristig unterschritten wird. Nur wenn der Abstand zum Vordermann signifikant reduziert wird, liegt eine potenzielle Gefährdung vor. In einem solchen Fall könnte Ihnen eine schuldhaft begangene Pflichtverletzung im Straßenverkehr zur Last gelegt werden.

Definition von „nicht nur ganz vorübergehend unterschritten.“

Ein zentrales Element bei der Bewertung von Abstandsverstößen ist dabei auch die Dauer des Unterschreitens des vorgeschriebenen Mindestabstands. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verwendet den Begriff „nicht nur ganz vorübergehend unterschritten“, um zu klären, wann ein Verstoß als relevant angesehen wird. Doch was bedeutet das konkret?  Ein kurzzeitiges Unterschreiten des Mindestabstands, beispielsweise beim Überholen oder Ausweichen, wird in der Regel nicht als Verstoß gewertet. Es geht vielmehr um Situationen, in denen Fahrer über einen längeren Zeitraum und ohne triftigen Grund zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahren.

Die genaue Interpretation von „nicht nur ganz vorübergehend unterschritten“ kann je nach Einzelfall und Gericht variieren. Einige Gerichte sehen bereits ein mehrsekündiges Unterschreiten des Mindestabstands als relevanten Verstoß an, während andere eine längere Dauer für notwendig erachten (siehe auch OLG Rostock Senat, Az.: 21 Ss OWi 144/14 (B)).

Fährlässigkeit oder Vorsatz: welche Auswirkung haben sie auf das Bußgeld?

Im Kontext von Abstandsverstößen sind weiterhin zwei Begriffe von zentraler Bedeutung: Fährlässigkeit und Vorsatz. Während Fahrlässigkeit das unbeabsichtigte Missachten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands bezeichnet, liegt Vorsatz vor, wenn der Fahrer bewusst und willentlich zu dicht auffährt. Dieses ist oft einhergehend mit riskanter Fahrweise und dem sogenannten Drängeln.

  • Fährlässigkeit: Ein Fahrer handelt fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, ohne die Absicht zu haben, den Mindestabstand zu unterschreiten.
  • Vorsatz: Ein vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Fahrer den Mindestabstand bewusst und mit der Absicht unterschreitet, dies zu tun.

Typischerweise impliziert ein Bußgeldbescheid ohne ausdrückliche Schuldformangabe eine fahrlässige Handlung. Jedoch kann Ihnen auch bei fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten ein vorsätzliches Handeln unterstellt werden. Die Unterstellung von Vorsatz setzt jedoch detaillierte Feststellungen voraus. Juristisch definiert sich Vorsatz als das bewusste und gewollte Herbeiführen eines rechtswidrigen Erfolges oder das Erkennen und Inkaufnahme sämtlicher Tatbestandselemente zum Zeitpunkt ihrer Verwirklichung.

Auswirkungen auf das Bußgeld

Die Unterscheidung zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes. Ein nachweislicher Vorsatz führt gemäß § 3 Abs. 4 a BKatV zu einer Erhöhung des Bußgeldes. Bei vorsätzlicher Begehung eines Tatbestandes aus Abschnitt I des Bußgeldkataloges, der einen Regelsatz von über 55,00 EUR vorsieht, wird der Bußgeldbetrag verdoppelt. In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass zuerst ein Bußgeld gemäß dem vorgesehenen Regelsatz festgesetzt wird. Sollte die Ordnungswidrigkeit, in diesem Fall der Abstandsverstoß, vorsätzlich begangen worden sein, erfolgt eine Verdopplung dieses Regelsatzes. Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog wird der höchste Regelsatz als Basis herangezogen und kann entsprechend angepasst werden. Die Bestimmung der „Angemessenheit“ hängt dabei stets von den individuellen Umständen ab und erfordert eine sorgfältige Bewertung.

Rechtsprechung und Beispiele

Die Gerichte in Deutschland haben in verschiedenen Urteilen klargestellt, wie sie zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln unterscheiden. In der Regel wird ein vorsätzliches Handeln angenommen, wenn der Fahrer über einen längeren Zeitraum und ohne triftigen Grund den Mindestabstand unterschreitet.

Beispiele für Abstandsverstöße
(Symbolfoto: Studio Romantic /Shutterstock.com)

Beispiel 1: Ein Fahrer, der sich entscheidet, über eine längere Strecke und mit hoher Geschwindigkeit dicht hinter einem anderen Fahrzeug auf der Autobahn zu bleiben, zeigt ein riskantes Verhalten. Dieses Verhalten kann von den Gerichten als vorsätzlich gewertet werden, da es den Anschein erweckt, dass der Fahrer bewusst das Risiko eines Auffahrunfalls in Kauf nimmt

Beispiel 2: Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Fahrer ungewollt den Sicherheitsabstand unterschreiten. Wenn ein Fahrer etwa unerwartet von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschnitten wird und dadurch kurzzeitig den Mindestabstand nicht einhalten kann, wird dies in der Regel als fahrlässiges Handeln betrachtet. In solchen Fällen beabsichtigt der Fahrer nicht, den Abstand zu unterschreiten, sondern wird durch äußere Umstände dazu gezwungen.

Beispiel 3: Ein Fahrer, der während einer dichten Verkehrssituation auf der Autobahn den Sicherheitsabstand mehrmals kurzzeitig unterschreitet, um einen Blick auf den Verkehr vor dem vorausfahrenden Fahrzeug zu werfen, bewegt sich in einer Grauzone. Während er möglicherweise argumentieren könnte, dass er sich einen Überblick über die Verkehrslage verschaffen wollte, könnten die Gerichte dieses Verhalten dennoch als riskant und potenziell vorsätzlich interpretieren, da er wiederholt den Mindestabstand nicht eingehalten hat.

Beispiel 4: Ein Fahrer hält auf einer Landstraße den empfohlenen Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Traktor ein. Als der Traktor plötzlich anzeigt, dass er abbiegen möchte, verringert der Fahrer kurzzeitig den Abstand, um sicherzustellen, dass die Straße vor dem Traktor frei von Gegenverkehr ist, bevor er zum Überholen ansetzt. Nachdem er festgestellt hat, dass die Straße frei ist, setzt er zum sicheren Überholvorgang an und kehrt danach wieder in den empfohlenen Sicherheitsabstand zurück.

Es ist für Betroffene ratsam, sich bei einem Abstandsverstoß anwaltlich beraten zu lassen, um die genauen Umstände des Falls zu klären und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Welche Messverfahren gibt es für die Abstandsmessung?

Die korrekte Ermittlung des Abstands zwischen Fahrzeugen im Straßenverkehr ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dafür stehen verschiedene Methoden zur Abstandsmessung auf der Straße, insbesondere auf Autobahnen zur Verfügung.

Hier sind einige der gängigsten Methoden:

  • Verkehrskontrollsystem (VKS): Dieses System besteht aus zwei Kameras, die auf Autobahnbrücken installiert sind. Eine Kamera nimmt ein Video vom Verkehrsgeschehen auf, während die andere Aufnahmen vom Gesicht des Fahrers macht. Mit einer speziellen Software können Geschwindigkeit und Abstand der vorbeifahrenden Fahrzeuge am Computer ermittelt werden.
  • Videoabstandsmessanlage (VAMA): Ähnlich wie das VKS besteht auch dieses System aus zwei Kameras, die auf Brücken installiert sind. Eine Kamera ist für den Fernbereich (bis zu 500 Meter der Fahrbahn) und die andere für den Nahbereich (max. 100 Meter der Fahrbahn) zuständig. Mit Hilfe von Markierungen auf der Fahrbahn und einer Zeitmarke auf dem Video können Abstand und Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen werden.
  • Video-Brücken-Abstandsmessverfahren (ViBrAM): Ähnlich wie VAMA und VKS wird auch hier die Verkehrslage per Videoüberwachung aufgezeichnet, um Abstand und Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu ermitteln.
  • ProVida-Fahrzeuge: Diese speziell ausgerüsteten Polizeifahrzeuge verfügen über Systeme zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung. Mit Hilfe von Sensoren kann das ProVida-System die Geschwindigkeit von Autos messen. Der Abstand wird jedoch nicht vom System selbst gemessen, sondern später von einem Messbeamten ermittelt.
  • Schätzung: Polizeibeamte dürfen den Abstand der Fahrzeuge per Augenmaß oder mithilfe eines Dashcam-Videos schätzen. Dies erfordert jedoch eine entsprechende Erfahrung des Beamten und eine Beurteilung des Abstands über eine Entfernung von mindestens 600 Metern. Bei dieser Methode sind die Toleranzabzüge entsprechend höher.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei jeder Abstandsmessung auch die Geschwindigkeit gemessen wird. Daher muss man sich im Zweifelsfall auch für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantworten. Darüber hinaus gibt es bei der Abstandsmessung eine Toleranz, deren Höhe von der verwendeten Messmethode abhängt.

Das standardisierte Messverfahren und seine Bedeutung

Standardisierte Messverfahren sind bei Abstandsmessungen im Verkehrsrecht von großer Bedeutung, da sie eine allgemeine Anerkennung in Fachkreisen gefunden haben und einen qualifizierten, möglichst fehlerfreien und gleichbleibenden Messablauf durch standardisierte Verfahrensschritte gewährleisten. Sie dienen der Objektivierung von Messergebnissen und dem Nachweis von Rechtsverstößen, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen.

Ein standardisiertes Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen stets gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Die Anerkennung von standardisierten Messverfahren erfolgt in Deutschland durch verschiedene Institutionen, wie beispielsweise die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit dieser Messverfahren hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den Witterungsbedingungen, der Verkehrssituation und der korrekten Kalibrierung und Ausrichtung der Messgeräte. Bei der Anwendung von standardisierten Messverfahren ergeben sich für die betroffenen Verkehrsteilnehmer verschiedene Rechtsfolgen, die je nach Schwere des festgestellten Verstoßes unterschiedlich sein können.

Im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gilt daher insbesondere: Angriffs- und Schwachstellen im Messverfahren aufdecken! Nur dann muss der Tatrichter die Messzuverlässigkeit prüfen. Eine Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt ist hierfür essentiell, um relevante Informationen für oder gegen die Messung zu erhalten.

Ablauf und Genauigkeit von Abstandsmessungen

Unabhängig vom gewählten Messverfahren ist der Ablauf einer Abstandsmessung in der Regel ähnlich:

  1. Auswahl des Messortes: Der Messort wird so gewählt, dass er einen guten Überblick über den Verkehr bietet und die Messgeräte optimal positioniert werden können.
  2. Installation der Messgeräte: Die Geräte werden entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Messverfahrens installiert und kalibriert.
  3. Durchführung der Messung: Während der Messung werden die Daten kontinuierlich erfasst und gespeichert.
  4. Auswertung der Daten: Nach Abschluss der Messung werden die Daten ausgewertet und die Abstände zwischen den Fahrzeugen bestimmt.

Die Genauigkeit der Messung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Qualität der Messgeräte, den äußeren Bedingungen (z.B. Wetter) und der korrekten Durchführung des Messverfahrens. Es ist daher wichtig, dass die Messungen von geschultem Personal durchgeführt und regelmäßig überprüft werden.

Wie wird gemessen?

Brückenabstandsmessverfahren

Das Brückenabstandsmessverfahren ist eine weit verbreitete Methode zur Erfassung von Abstandsverstößen im Straßenverkehr. Dabei werden spezielle Kameras und Sensoren an Brücken montiert, die den fließenden Verkehr überwachen.

  • Positionierung: Die Kameras werden in einem bestimmten Winkel positioniert, um eine optimale Sicht auf die Fahrbahn zu gewährleisten.
  • Datenerfassung: Die Sensoren erfassen die Geschwindigkeit und den Abstand der Fahrzeuge zueinander. Bei einem festgestellten Abstandsverstoß wird ein Bild des verstoßenden Fahrzeugs aufgenommen.
  • Vorteile: Dieses Verfahren ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs und erfordert keine direkte menschliche Intervention.

Video-Nachfahrsysteme und andere Techniken

Video-Nachfahrsysteme sind mobile Einheiten, die in Polizeifahrzeugen installiert sind (zum Beispiel ProVida-Fahrzeuge). Sie ermöglichen die Überwachung des Verkehrs in Echtzeit.

  • Funktionsweise: Eine Kamera im Polizeifahrzeug filmt den Verkehr. Ein spezielles Softwareprogramm analysiert das Videomaterial und berechnet den Abstand zwischen den Fahrzeugen.
  • Flexibilität: Da es sich um mobile Einheiten handelt, können die Behörden flexibel auf verschiedene Verkehrssituationen reagieren und gezielte Kontrollen durchführen.

Neben diesen beiden Haupttechniken gibt es auch andere, weniger verbreitete Methoden, wie z.B. Bodeninduktionsmessungen oder Lasermessverfahren, auf die wir hier nicht näher eingehen.

Schritte des Messverfahrens

Unabhängig von der gewählten Technik folgen die Messverfahren in der Regel einem standardisierten Ablauf:

  1. Vorbereitung: Auswahl des geeigneten Messortes und Installation der benötigten Geräte.
  2. Messung: Die Geräte erfassen kontinuierlich Daten über den fließenden Verkehr.
  3. Datenanalyse: Die erfassten Daten werden analysiert, um Abstandsverstöße zu identifizieren.
  4. Dokumentation: Bei festgestellten Verstößen werden Beweismittel, wie Fotos oder Videos, gesichert.
  5. Auswertung: Die gesammelten Daten und Beweismittel werden ausgewertet und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Die korrekte Durchführung dieser Schritte ist entscheidend, um genaue und gerichtsfeste Ergebnisse zu gewährleisten.

Gibt es Toleranzabzüge bei der Messung?

Toleranzabzüge sind ein wesentlicher Bestandteil der Abstandsmessung im Straßenverkehr. Sie berücksichtigen mögliche Messungenauigkeiten und sorgen dafür, dass Fahrer nicht aufgrund minimaler Abweichungen bestraft werden. Dieser Abzug dient als Puffer und stellt sicher, dass nur signifikante Abstandsverstöße geahndet werden. Je nach verwendetem Messverfahren und Geschwindigkeit können die Toleranzabzüge variieren.

Bei der mobilen Abstandsmessung wird üblicherweise ein Toleranzwert von 5 Prozent abgezogen. Bei der optischen Abstandsmessung ohne technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Schätzungen durch Polizeibeamte, beträgt der Toleranzabzug aufgrund der hohen Messungenauigkeiten mindestens 35 %. Bei der Abstandskontrolle durch stationäre Videoüberwachung wird in der Regel ein Toleranzwert von drei Metern abgezogen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der individuelle Toleranzabzug im Bußgeldbescheid angegeben sein sollte. Wenn der Toleranzabzug nicht korrekt angewendet wurde oder fehlt, kann dies einen begründeten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

Relevanz der Toleranzabzüge für Bußgeldbescheide

Die Berücksichtigung von Toleranzabzügen kann erhebliche Auswirkungen auf Bußgeldbescheide haben:

  • Minderung des Bußgeldes: In Fällen, in denen der gemessene Abstand nur geringfügig unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand liegt, kann der Toleranzabzug dazu führen, dass kein Bußgeld verhängt wird.
  • Vermeidung von Punkten: In einigen Fällen kann der Toleranzabzug dazu beitragen, dass Verkehrsteilnehmer keine Punkte in Flensburg erhalten.
  • Rechtliche Verteidigung: Kenntnis der Toleranzabzüge und ihrer Anwendung kann ein wichtiger Bestandteil der Verteidigungsstrategie gegen Bußgeldbescheide sein.

Bußgeldtabelle für Abstandsmessungen

Die Bußgelder für Abstandsverstöße variieren je nach Schwere des Verstoßes und den Umständen, unter denen er begangen wurde. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass Abstandsverstöße nicht nur finanzielle Konsequenzen haben können, sondern auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen können.

  • Geringfügiger Abstandsverstoß: Bußgelder beginnen bei 25 EUR für geringfügige Abstandsverstöße bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h. Bei Gefährdung 30 EUR, bei Unfall 35 EUR.
  • Mittelschwerer Abstandsverstoß: Bei höheren Geschwindigkeiten oder wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes beträgt, können die Bußgelder zwischen 75 und 160 EUR liegen.
  • Schwerer Abstandsverstoß: Bei besonders riskanten Manövern oder wenn der Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes beträgt, können Bußgelder von bis zu 400 Euro und ein Fahrverbot verhängt werden.
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h25€
... mit Gefährdung30€
... mit Sachbeschädigung35€
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75€1 P
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100€1 P
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes160€1 P
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes240€1 P
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes320€1 P
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes75€1 P
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes100€1 P
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes160€2 P1 M
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes240€2 P2 M
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes320€2 P3 M
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes100€1 P
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes180€1 P
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes240€2 P1 M
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes320€2 P2 M
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes400€2 P3 M

Faktoren, die das Bußgeld beeinflussen

Verschiedene Faktoren können das Bußgeld beeinflussen:

  • Geschwindigkeit: Bei höheren Geschwindigkeiten wird der Abstand kritischer, und Verstöße werden strenger geahndet.
  • Verkehrsdichte: Bei dichtem Verkehr können Abstandsverstöße gefährlicher sein und zu höheren Bußgeldern führen.
  • Wiederholungstäter: Fahrer, die wiederholt Abstandsverstöße begehen, können mit höheren Bußgeldern und strengeren Strafen rechnen.

Beispiele und häufige Szenarien

Um ein besseres Verständnis für die Anwendung der Bußgeldtabelle zu erhalten, betrachten wir einige häufige Szenarien:

  • Autobahnfahrt bei 120 km/h: Ein Fahrer hält nur 20 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Dies entspricht weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Das Bußgeld könnte in diesem Fall 160 EUR betragen, und es könnten 2 Punkte in Flensburg, sowie 1 Monat Fahrverbot verhängt werden.
  • Stadtverkehr bei 50 km/h: Ein Fahrer hält weniger als 10 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Obwohl dies in einem städtischen Umfeld weniger kritisch erscheinen mag, könnte ein Bußgeld von 25  bis 35 Euro (wenn es zu einem Unfall kommt) verhängt werden.

Es ist wichtig, sich stets der geltenden Abstandsregeln bewusst zu sein und sie einzuhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und unangenehme Strafen zu vermeiden.

Worauf sollte man achten, wenn man „erwischt“ wurde?

Akteneinsicht bei Abstandsverstößen

zu geringer Abstand: Bußgeld
(Symbolfoto: Heiko Barth /Shutterstock.com)

Die Akteneinsicht bei Abstandsverstößen kann hilfreich sein, um mögliche Fehler in der Messung oder der Durchführung des Verfahrens aufzudecken. Sie haben das Recht, Akteneinsicht zu beantragen, sowohl als Betroffener als auch als Anwalt. Dies kann schriftlich bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Die Kosten für eine Akteneinsicht sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert. Gemäß § 107 Absatz 5 OWiG wird für den Versand und Rückversand der Akte eine Pauschale in Höhe von 12 Euro fällig. Bei einer elektronischen Akte, die auch auf elektronischem Weg übermittelt wird, fallen hingegen keine Kosten an.

Es ist möglich, Akteneinsicht zu beantragen, ohne einen Anwalt eingeschaltet zu haben. Allerdings kann ein Rechtsanwalt aufgrund seiner Erfahrung möglicherweise schneller Schwachstellen der Akte aufdecken. Ein Anwalt kann auch bei ungerechtfertigten Versagungen der Akteneinsicht zielführender reagieren und Ihnen doch Zugang zu den Akten verschaffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Akteneinsicht nicht sofort nach dem Verstoß beantragt werden sollte, da zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch keine Akten existieren. Es ist jedoch möglich, die Akteneinsicht während des laufenden Ermittlungsverfahrens zu beantragen. Wenn die Beamten den Untersuchungszweck durch die Einsicht der Akten gefährdet sehen, müssen Sie warten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Bei Abstandsverstößen können Angriffspunkte im Messverfahren gefunden werden. Viele Informationen erhält der Verteidiger im Rahmen der Akteneinsicht. Es ist nie auszuschließen, dass Abstandsmessungen Fehler enthalten, die die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides aufheben können.

Häufige Fehlerquellen und ihre Identifikation

Bei Abstandsmessungen können verschiedene Fehler auftreten, die das Ergebnis verfälschen können. Einige der häufigsten Fehlerquellen sind:

  • Kalibrierungsfehler: Messgeräte müssen regelmäßig kalibriert werden, um genaue Ergebnisse zu liefern. Eine fehlende oder fehlerhafte Kalibrierung kann zu ungenauen Messungen führen.
  • Bedienungsfehler: Ein unsachgemäßer Umgang mit dem Messgerät durch das Bedienpersonal kann ebenfalls zu Fehlern führen.
  • Externe Einflüsse: Wetterbedingungen, wie Regen oder Nebel, können die Messung beeinflussen und zu ungenauen Ergebnissen führen.

Es ist daher von großer Bedeutung, diese und andere mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und zu überprüfen, ob sie bei einer bestimmten Messung eine Rolle gespielt haben könnten.

Vorgehen bei festgestellten Fehlern

Wenn bei einer Abstandsmessung Fehler festgestellt werden, gibt es verschiedene Schritte, die unternommen werden können:

  1. Kontaktierung eines Rechtsbeistands: Bei Zweifeln an der Richtigkeit einer Messung sollte immer ein Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Person hinzugezogen werden.
  2. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wenn festgestellt wird, dass die Messung fehlerhaft war, kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden.
  3. Beweissicherung: Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise zu sichern, die die Fehlerhaftigkeit der Messung belegen können.
  4. Gutachterliche Überprüfung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, um die Messung und die damit verbundenen Umstände zu überprüfen.

Durch ein strukturiertes Vorgehen und die Beachtung aller relevanten Aspekte kann sichergestellt werden, dass Abstandsmessungen korrekt durchgeführt werden und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben.

Wo liegen mögliche Schwachstellen bei Abstandsverstößen?

Es gibt verschiedene Angriffspunkte, die bei einem Abstandsverstoß vorgebracht werden können. Diese beziehen sich in der Regel auf mögliche Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Abstandsmessung und der daraus resultierenden Bußgeldbescheid.

Hier sind einige Beispiele:

  • Fehler bei der Messung: Die Messung des Abstands kann durch verschiedene Methoden erfolgen, darunter Brückenmessung, Traffipax, Distanova und andere. Jede dieser Methoden kann Fehlerquellen aufweisen, die zu einer ungenauen oder falschen Messung führen können. In einigen Fällen kann der Abstand sogar von Polizisten geschätzt werden, was sehr fehleranfällig ist.
  • Fehler im Messprotokoll: Das Messprotokoll zeigt, wie das Messgerät bedient und aufgestellt wurde. Es ist wichtig zu überprüfen, ob der Messbeamte die Herstellervorgaben eingehalten hat, um korrekte Messergebnisse zu gewährleisten. Dabei sollte man prüfen, ob die Umgebung und Wetterbedingungen passend waren, ob Testmessungen gemacht wurden und in welchen Abständen. Eine Messung im falschen Abstand könnte die Gültigkeit des standardisierten Messverfahrens in Frage stellen.
  • Fehler bei der Hochrechnung der Abstandsgrenze: Bei der Berechnung des Abstands kann es zu Unschärfen kommen, die zu einer falschen Einschätzung des tatsächlichen Abstands führen können.
  • Fehler in der Bedienungsanleitung / Gebrauchsanweisung der Messgeräte: Die korrekte Anwendung der Messgeräte ist entscheidend für eine genaue Messung. Fehler in der Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung können daher zu falschen Messergebnissen führen.
  • Fehler bei der Auswertung der Lichtbildaufnahmen: Die Lichtbildaufnahmen, die während der Messung gemacht werden, sind ein wichtiger Bestandteil der Beweisführung. Wenn diese Aufnahmen nicht geeignet sind, kann die Fahrereigenschaft verneint werden, was zur Einstellung des Verfahrens führen kann.
  • Ungültiger Eichschein: Standardisierte Messverfahren benötigen eine gültige Eichung, nachgewiesen durch einen Eichschein, um Messgenauigkeit zu garantieren. Bei der Verteidigung sollte besonders auf Eingriffe nach der letzten Eichung geachtet werden, da sonst die Messgenauigkeit in Frage gestellt werden könnte.
  • Lebensakte: Lebensakte oder eichrelevante Unterlagen zeigen Reparaturen am Messgerät. Nach einer Reparatur könnte ein neuer Eichschein nötig sein.
  • Fehlerhafte Schulung des Bedienerpersonals: Messbeamte müssen spezielle Schulungen für Messgeräte absolvieren, die durch ein Dokument bestätigt werden. Es ist wichtig zu prüfen, ob sie die nötigen Kenntnisse, z.B. in Foto- und Filmauswertung, gemäß den Bedienungsanleitungen besitzen, wenn man den Bußgeldbescheid überprüft.
  • Fehler bei der Berechnung des Toleranzabzugs: Bei der Berechnung des Abstands wird in der Regel ein Toleranzabzug vorgenommen. Wenn dieser falsch berechnet wird, kann dies zu einem falschen Bußgeld führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die erfolgreiche Verteidigung gegen einen Abstandsverstoß in der Regel die Einsicht in die Bußgeldakte erfordert, um mögliche Angriffspunkte zu finden.

Rechtliche Angriffspunkte

Neben den oben technischen Schwachstellen gibt es auch rechtliche Angriffspunkte, die bei einem Abstandsverstoß relevant sein können:

  • Formelle Fehler: Dazu gehören beispielsweise Fehler im Bußgeldbescheid oder im Verfahrensablauf.
  • Beweisbarkeit des Verstoßes: Es muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der gemessene Abstand tatsächlich unterschritten wurde und dass das Messergebnis korrekt ist.
  • Verhältnismäßigkeit der Sanktion: Das verhängte Bußgeld muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen.

Schlussbetrachtung und Fazit

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein zentrales Anliegen für alle Verkehrsteilnehmer. Abstandsmessungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie dazu beitragen, gefährliche Situationen, die durch zu geringe Abstände entstehen können, zu verhindern. Ein korrekter Abstand gibt Fahrern die notwendige Zeit und den Raum, um auf unerwartete Ereignisse zu reagieren. Daher ist es von größter Bedeutung, dass Abstandsmessungen präzise und zuverlässig durchgeführt werden.

Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr und um möglichen Bußgeldern aufgrund von Abstandsverstößen vorzubeugen, sollten Verkehrsteilnehmer folgende Empfehlungen beachten:

  • Einhaltung der Faustformel: Die Regel „halber Tacho Abstand“ dient als einfache Orientierungshilfe und sollte stets beachtet werden.
  • Aktualisierung des Wissens: Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechungen zu informieren.
  • Vorsicht in unklaren Verkehrssituationen: Bei Unsicherheit über den korrekten Abstand sollte immer zugunsten eines größeren Abstands entschieden werden.

Für Rechtsuchende, die mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind:

  • Akteneinsicht: Dies gibt Aufschluss über den genauen Ablauf der Messung und kann mögliche Fehlerquellen aufdecken.
  • Rechtlicher Beistand: Ein Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht kann wertvolle Unterstützung bieten und die besten Verteidigungsstrategien aufzeigen.
  • Sachverständigengutachten: Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Messung kann ein unabhängiges Gutachten Klarheit schaffen.

Abschließend ist zu betonen, dass die Einhaltung der Abstandsregeln nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeidet, sondern auch maßgeblich zur Sicherheit auf den Straßen beiträgt. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich sicher und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu verhalten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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