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Eingeschränkte Fahrtüchtigkeit durch Antidepressiva

Depressiven Patienten: Autofahren unter Medikamenteneinfluss

Autofahren unter Medikamenteneinfluss ist selten eine gute Idee. Das gilt auch insbesondere für die Einnahme von Antidepressiva, welche in vielen Fällen eine negativen Einfluß auf die Fahrtüchtigkeit hat. Leider wird dies oft unterschätzt. So fällt es häufig Betroffenen schwer, die Auswirkungen der Medikamente auf sich und andere einzuschätzen.Im Straßenverkehr kann dieses natürlich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Nicht zu unterschätzende Krankheit

Wenn ein Mensch an Depressionen leidet, so ist diese Erkrankung auf gar keinen Fall zu unterschätzen und bedarf einer professionellen Behandlung. Im Regelfall wird diese Behandlung mit Medikamenten in Form von Antidepressiva behandelt, welche die Symptome der Krankheit lindern können. Nicht vergessen darf dabei jedoch der Umstand, dass die Einnahme von manchen Antidepressive auch Nebenwirkungen wie eine eingeschränkte Psychomotorik oder eine verringerte Reaktionsfähigkeit bis hin zur Sedierung mit sich bringen können, weshalb die Patienten im Alltag eingeschränkt werden können. Nun besteht jedoch die Problematik, dass gerade das Autofahren bei den meisten Menschen zu dem Alltag dazugehört. Menschen mit Depressionen, die sich in einer Behandlung mit Antidepressiva befinden, stellen hierbei keine Ausnahme dar. Die Frage ist nur, inwieweit die Einnahme der Antidepressiva die Fahrtüchtigkeit beeinflusst.

Der Beipackzettel des Medikaments sollte auf jeden Fall vorab gelesen werden, bevor sich der erkrankte Mensch hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzt. Es kann durchaus gute Gründe dafür geben, sich idealerweise nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, nachdem Antidepressiva angenommen wurden.

Ein sehr weit verbreitetes Problem

Autofahren unter Einfluß von Antidepressiva
Depressionen gehören zu den weit verbreitetsten psychischen Erkrankungen. Viele Betroffene nehmen dagegen Antidepressiva ein. Doch wie sicher ist es, diese Medikamente zu nehmen und Auto zu fahren? Beinträchtigen sie die Fahrtüchtigkeit? (Symbolfoto: thodonal88/Shutterstock.com)

Rund 80 Prozent aller Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, befinden sich laut eigenen Angaben zufolge auch im Besitz eines Führerscheins. Rund jeder siebte befragte depressive Führerscheininhaber gibt an, dass der Führerschein auch regelmäßig genutzt wird. In vielen Fällen wäre es jedoch erheblich ratsamer, von dem Führerschein keinen Gebrauch zu machen und lieber auf alternative Verkehrsmittel zurückzugreifen. Der Grund hierfür liegt in der aktuellen Studienlage, welche deutlich auf die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch die Einnahme von Antidepressiva hinweist.

Gerade zu Beginn der Behandlung / Therapie und bei älteren Menschen wirken die Antidepressiva besonders einschränkend auf die Fahrtüchtigkeit. Dementsprechend ist das Unfallrisiko bei diesen Personengruppen auch besonders hoch.

Die Tendenz der an einer Depression erkrankten Führerscheininhaber ist in den letzten Jahren stark angestiegen, da der immer stressiger werdende Alltag in Verbindung mit den weltweit vorherrschenden Krisen die Menschen anfälliger hat werden lassen. Fakt ist, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner Krisensiziliens, an einer Depression erkranken kann. Fakt ist auch, dass eine Depression auf jeden Fall behandelt / therapiert werden muss, da sie anderenfalls sehr schlimme – wenn nicht sogar tödliche – Folgen für die betroffene Person haben kann. Dementsprechend können erheblich mehr Menschen in die Bedarfssituation kommen, die Erkrankung durch Antidepressiva behandeln zu müssen.

Die rechtliche Situation im Straßenverkehr

Für den deutschen Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung bzw. das Straßenverkehrsgesetz. In diesem Gesetz ist stets die Rede von der Fahrtüchtigkeit. Ist diese nicht gegeben, so sollte der Mensch lieber nicht aktiv als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Problematisch ist im Zusammenhang mit der Fahrtüchtigkeit stets der Umstand, dass die eigene Wahrnehmung und die Fremdwahrnehmung nicht selten weit auseinanderliegen. Fakt ist ebenfalls, dass schon eine unsichere Fahrweise oder Fahrfehler gem. Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrsgesetz Konsequenzen haben. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Antidepressiva verordnungskonform eingenommen wurden oder nicht. In Fällen, in denen die Einnahme von Antidepressiva zu einer unsicheren Fahrweise oder zu Fahrfehlern führt, ist der Tatbestand der Trunkenheitsfahrt sowie der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr bereits erfüllt.

Studien haben gezeigt, dass gesunde Teilnehmer nach der Einnahme der tri- bzw. tetrazyklischen Antidepressive durchaus Beeinträchtigungen in den Leistungsbereichen, die für den Straßenverkehr relevant sind, gezeigt haben. Sowohl die Konzentrations- als auch die Reaktionsfähigkeit hat nachgelassen. Damit sank dann auch die sogenannte Vigilanz. Dies rührte von der sedierenden Wirkung, welche die Antidepressiva aufweisen.

Gerade zu Beginn der Therapie, die sogenannte Einstellungsphase, raten Experten dringend von der aktiven Autofahrt im Straßenverkehr ab. Dem gegenüber muss jedoch der Umstand gestellt werden, dass gerade jüngere betroffene Depressive die sogenannte Toleranz entwickeln. Dies gilt zumindest bei den Medikamenten Doxepin, Amitryptilin sowie Dothepin. Nicht verschwiegen werden darf jedoch auch der Umstand, dass es trotz dieses Umstandes auch eine Subgruppe von Menschen in einer dauerhaften Behandlung gibt, welche als aktive Autofahrer das Leistungsniveau vor der Behandlung nicht mehr erreichen.

Es gibt zudem auch aktuell keinerlei Erkenntnisse, dass die sogenannten SSRI (Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer) sowie die SNRI (Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer) in Form von Venlafaxin sowie Milnacipran eine beeinflussende Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit haben. Das Thema Fahrtüchtigkeit muss jedoch definitiv im Fokus stehen, wenn der betroffene Führerscheininhaber Mirtazapin auf akuter Basis einnimmt.

Es sollte nicht unterschätzt werden – hohe Bußgelder drohen

Es steht außer Frage, dass Antidepressiva in Verbindung mit der aktiven Autofahrt eine gefährliche Mischung darstellen kann. Unter gewissen Umständen kann sich daraus auch eine Kombination mit strafbarer Wirkung ergeben, da jeder Verkehrsteilnehmer in Deutschland vor dem Fahrantritt dazu verpflichtet ist, die eigene Fahrtüchtigkeit auf der Basis der Eigenverantwortung sicherzustellen. Problematisch ist allerdings der Umstand, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, welche die Einnahme von Medikamenten vor der aktiven Autofahrt verbietet. Gem. § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz) kann es sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit handeln, wenn vor dem Fahrtantritt ein berauschendes Mittel eingenommen wurde. Ein derartiger Verstoß kann ein Maximalbußgeld über 3.000 Euro nach sich ziehen.

Strafrechtlich interessant wird es in dem Fall, wenn durch die Einnahme der Medikamente die Fahrtüchtigkeit des aktiven Autofahrers dergestalt beeinträchtigt wird, dass körperliche Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler auftreten. In derartigen Fällen geht der Gesetzgeber von einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB (Strafgesetzbuch) aus, welche sowohl eine Geldstrafe als auch alternativ dazu – je nach Schwere des Verstoßes und der jeweiligen Rahmenumstände – eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Im Zweifel den Arzt konsultieren

Es wird im Zusammenhang mit der Autofahrt und der Medikamenteneinnahme stets angeraten, zunächst erst einmal den Beipackzettel der jeweiligen Medikamente aufmerksam zu lesen. Problematisch ist allerdings der Umstand, dass bei Weitem nicht jeder Mensch den Inhalt des Beipackzettels auch tatsächlich erfassen kann. Nicht selten ist ein derartiger Beipackzettel in einer schwer verständlichen Sprache verfasst und erfordert ein gewisses medizinisches Fachwissen, welches nicht jedem Laien gegeben ist. Überdies wird in den meisten Fällen auch davon gesprochen, dass derartige Nebenwirkungen oder auch Beeinträchtigungen entstehen können. Hierbei kommt es jedoch sehr stark auf die individuelle körperliche Gesundheit des Menschen an, der die Medikamente zu sich nimmt. Nicht verschwiegen werden darf auch der Umstand, dass depressive Autofahrer nach der Einnahme der Antidepressiva mitunter sogar erheblich besser das Fahrzeug lenken. Es ist dementsprechend nicht möglich, im Vorwege eine allgemeingültige Aussage diesbezüglich zu treffen.

Trotz dieses Umstandes sollte jeder betroffene Mensch, der Antidepressiva zur Behandlung / Therapie der Depressionserkrankung einnimmt, vor der aktiven Autofahrt den Arzt konsultieren und sich entsprechendes Wissen aneignen. Nur ein erfahrener Arzt kann die jeweilige Situation genau einschätzen und wird auch Ratschläge dahingehend geben können, unter welchen Rahmenumständen die jeweiligen Medikamente die Fahrtüchtigkeit der betroffenen Person einschränken oder nicht. Es gilt zwar als Faktum, dass eine depressive Person in Behandlung / Therapie für gewöhnlich das Fahrzeug besser und sicherer durch den Straßenverkehr lenkt als eine depressive Person, die sich nicht in Behandlung / Therapie befindet, allerdings ist dieser Umstand im Hinblick auf das Straßenverkehrsgesetz / die Straßenverkehrsordnung nicht von Relevanz.

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