Vorgeworfener Verstoß:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten
System zur Messung:
Messgerät der Fa. Vitronic, Typ PoliScanspeed M 1
Bearbeitende Behörde:
Landkreises Göttingen
Datum:
29.03.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde gemäß Bußgeldbescheid des Landkreises Göttingen vorgeworfen am 29.03.2016 auf der A 38, Autobahndreieck Drammetal, Rampe zur A 7 in Fahrtrichtung Kassel bei km 0,462 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einem Messgerät der Fa. Vitronic, Typ PoliScanspeed M 1 mit der Softwareversion 3.7.4.
Von der Kanzlei wurde ein Verkehrssachverständiger mit der Überprüfung der Messung beauftragt. Dieser stellte fest, dass die vorliegenden Beweismittel nicht dazu geeignet waren, die Messung und das Messergebnis im Sinne eines standardisierten Messverfahrens zu belegen.
Weitere Informationen und Urteil zum Messgerät PoliScanspeed M 1.
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