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Nachtrunk bei Trunkenheitsfahrt

Nachtrunkbehauptung: Angebliche Aufnahme von Alkohol erst nach der Alkoholfahrt.

Was tun, wenn man betrunken Auto fährt und dabei einen Unfall verursacht? Die Situation ist schon schlimm genug, aber wenn dann auch noch die Polizei kommt und einem eine Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille nachweist, sieht es richtig düster aus. Doch was ist, wenn man behauptet, dass man den Alkohol erst nach dem Unfall getrunken hat? In diesem Artikel werden wir uns genau damit beschäftigen und Ihnen erklären, was eine Nachtrunkbehauptung bedeutet und welche Folgen sie hat.

Nach einem Unfall die Nerven mit einem Schluck Alkohol zu beruhigen ist keine gute Idee

Wenn es zu einem unvorhergesehenen Ereignis wie einem Unfall kommt, dann ist dies bei den meisten Menschen mit einem psychischen Schock verbunden. Hierbei handelt es sich um eine Körperreaktion, welche auch als seelische Erschütterung bezeichnet werden kann. Nun ist es ein Faktum, dass der Mensch in derartigen Situationen vollkommen irrational regieren kann und sich dieser Reaktion mitunter sogar überhaupt nicht bewusst ist.

Nachtrunk Trunkenheitsfahrt
Nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß behaupten einige Fahrer erst nach der Verursachung Alkohol getrunken zu haben. Ob die Behauptung eines Nachtrunks was hilft, ist fraglich (Symbolfoto: MRo/Shutterstock.com)

In der gängigen Praxis ist insbesondere im Straßenverkehr das Fluchtverhalten bei einem Verkehrsunfall sehr weit verbreitet. Zwar weiß jeder erwachsene Mensch, dass im Fall eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden das Eintreffen der Polizei abgewartet werden muss, allerdings kann im Schockzustand dieses Wissen in den Hintergrund geraten. Wie paralysiert entfernt sich der Unfallverursacher von dem Unfallort und fährt nach Hause, um dort erst einmal ein alkoholisches Getränk, der viel berühmte „Kurze“ auf den Schock, zu sich zu nehmen.

Trifft dann die Polizei ein, so hat sich der Unfallverursacher aufgrund des Nachtrunks direkt wieder beruhigt. Es stellt sich nun jedoch das Problem, dass in dem Atem der betroffenen Person Alkohol enthalten ist. Die Ordnungshüter der Polizei werden dies natürlich feststellen und nicht selten herrscht großes Misstrauen gegenüber der betroffenen Person in Bezug auf die Behauptung, dass es sich lediglich um den Nachtrunk gehandelt hat.

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Trunkenheit am Steuer ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Vielmehr bringt ein derartiges Verhalten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen mit sich, da das Strafrecht tangiert wird. Die Ordnungshüter werden naturgemäß Zweifel an dem reinen Nachtrunk an sich anmelden und mittels der zuständigen Behörden eine Blutprobe anordnen lassen, damit auf diese Weise der Blutalkoholwert bzw. die Blutalkoholkonzentration (BAK) festgestellt werden kann.

Um was handelt es sich bei dem Nachtrunk überhaupt und ist die Behauptung überhaupt sinnvoll?

Rechtlich betrachtet wird der Alkoholkonsum nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder auch Straftat, welche im Straßenverkehr begangen wurde, als Nachtrunk angesehen. Es ist menschlich betrachtet nicht unüblich, dass ein betroffener Mensch nach einem schrecklichen oder außergewöhnlichen Ereignis aufgewühlt ist und erst einmal einen Schluck Alkohol zur Beruhigung der Nerven zu sich nehmen muss.

Ein Verkehrsunfall ist zweifelsohne ein derartiges Ereignis, welches einen Schockzustand bei der betroffenen Person nach sich ziehen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person den Verkehrsunfall verursacht hat oder ob sie als Opfer aus dem Verkehrsunfall hervorging. In der gängigen Praxis werden die Ordnungshüter der Polizei eine verkehrsunfallbeteiligte Person, die sich widerrechtlich von dem Unfallort entfernt hat, schnell ermitteln und zu Hause aufsuchen. Damit aufgrund von Alkohol am Steuer keinerlei Sanktionen zu befürchten sind stellen manche Fahrzeugführer die Behauptung auf, dass es sich lediglich um den sogenannten Nachtrunk gehandelt hat. Der Konsum des Alkohols erfolgte dementsprechend erst nach dem Ereignis und selbstverständlich war zu dem Zeitpunkt des Verkehrsunfalls kein Alkohol im Spiel.

Es ist den Ordnungshütern der Polizei durchaus möglich, mittels forensischer Untersuchungen festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Nachtrunk gehandelt hat oder ob es sich lediglich um eine Schutzbehauptung der betroffenen Person gehandelt hat.

Wie kann der Nachtrunk nachgewiesen werden?

Die Ordnungshüter verfügen über die Möglichkeit, Bluttests bzw. Begleitstoffanalysen anordnen zu lassen. Auf diese Weise kann medizinisch der Zeitpunkt von dem Alkoholkonsum bzw. die Menge des konsumierten Alkohols nachgewiesen werden. Die Unterscheidung bzw. Differenzierung im Hinblick auf den Zeitpunkt des Alkoholkonsums bzw. der Menge des konsumierten Alkohols ist strafrechtlich überaus relevant, da der Nachtrunk ja erst nach dem Ereignis stattgefunden hat.

Für die strafrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen und bußgeldrechtlichen Relevanz ist es unerlässlich, dass der Alkoholkonsum zeitversetzt zu der entsprechenden Zeit der Tat stattgefunden hat. Der Gesetzgeber in Deutschland kennt im Hinblick auf die Trunkenheitsfahrt bzw. Drogenfahrt überhaupt keine Gnade. Das Unfallrisiko ist bei einer Trunkenheitsfahrt bzw. Drogenfahrt zu groß und entsprechende Statistiken geben dem Gesetzgeber in dieser Hinsicht absolut recht. Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 260 Menschen infolge von Trunkenheits- oder auch Drogenfahrten.

Wie werden Trunkenheitsfahrten geahndet

Im Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt zeigt sich der Gesetzgeber sehr streng. Bei einem BAK mit mehr als 1,1 Promille wird bei einem Verkehrsteilnehmer gem. deutscher Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Die rechtliche Grundlage für die Trunkenheitsfahrt findet sich dabei in dem § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wieder. Gem. dieses Paragrafen muss ein Verkehrsteilnehmer als angeklagte Person im Zusammenhang mit einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrerlaubnisentzug sowie einer Geldstrafe oder im schlimmeren Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe nebst einer Sperrfrist für die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis rechnen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich viele Verkehrsteilnehmer vor den Folgen einer Trunkenheitsfahrt dahingehend schützen möchte, indem die Behauptung des Nachtrunks aufgestellt wird.

Nicht immer handelt es sich bei der Behauptung des Nachtrunks auch tatsächlich um eine reine Schutzbehauptung. Es gibt durchaus auch Fallsituationen, in denen die betroffenen Personen zuerst nach dem Eintreffen in den heimischen vier Wänden einen Schluck Alkohol auf den Schock konsumieren. Es ist jedoch auch ein Faktum, dass die Ordnungshüter diese Behauptung stets mit einer gewissen Skepsis betrachten und zunächst erst einmal die Lüge bzw. Schutzbehauptung unterstellen.

Wie ist der Ablauf im Fall der Behauptung des Nachtrunks?

Sofern ein Verkehrssünder die Behauptung des Nachtrunks aufstellt, so werden die Ordnungshüter diese Angaben sehr genau überprüfen. Die Überprüfung der Angaben findet mithilfe von Sachverständigen unter Einbeziehung von rechtsmedizinischen Institutionen statt, welche die Bewertung der BAK zu dem Zeitpunkt der Tat letztlich bewerten. Um dies zu realisieren werden in der gängigen Praxis zwei Blutproben benötigt, welche in einem zeitlichen Abstand einer halben Stunde von der betroffenen Person abgenommen werden.

Sollte die zweite Blutprobe einen geringeren BAK Wert aufweisen als es bei der ersten Blutprobe der Fall war, so können die Ordnungshüter bereits die Behauptung des Nachtrunks widerlegen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass der Abbau des Alkohols im menschlichen Körper erst mit dem Zeitpunkt von rund zwei Stunden nach dem Alkoholkonsum einsetzt. Sollte die Behauptung des Nachtrunks bei der betroffenen Person tatsächlich der Wahrheit entsprechen, so müsste der BAK Wert in der zweiten Blutprobe entsprechend höher ausfallen als es in der ersten Blutprobe der Fall war. Dies ist durchaus logisch, da der menschliche Körper den Alkohol als Nachtrunk zu dem Zeitpunkt der Blutabnahme überhaupt noch nicht mittels des Stoffwechsels abbauen konnte.

Die sogenannte Begleitstoffanalyse

Im Zuge der Blutabnahme erfolgt für gewöhnlich noch ein zusätzliches Verfahren, um die Behauptung des Nachtrunks überprüfen zu können. Die Rede ist an dieser Stelle von der Begleitstoffanalyse. Diese Analyse hat den Zweck, die jeweiligen Aromastoffe von den Alkoholgetränken bei dem Nachtrunk berechnen zu können. In jedem alkoholischen Getränk, welches der Mensch zu sich nimmt, sind individuelle charakteristische Bestandteile in einer eindeutig definierbaren Menge enthalten.

Gesprochen wird in diesem Zusammenhang von den sogenannten Begleitalkoholen wie beispielsweise Propanol-1, Methanol oder auch Isobutanol. Im Zuge der Begleitstoffanalyse erfolgt eine Messung der Blutkonzentration jener Begleitalkohole in dem Blut der betroffenen Person. Da die Begleitalkohole unterschiedliche Stoffwechselreaktionen des menschlichen Körpers verursachen ist es durchaus möglich, den Konsum der Begleitalkohole zeitlich einzuordnen. Auf diese Weise kann der Angeklagte durch die Ermittlungsbehörden entweder be- oder entlastet werden.

Es ist niemals eine gute Idee, die Ordnungshüter der Polizei direkt wissentlich anzulügen. Ein derartiges Verhalten wird die Situation für die betroffene Person stets verschlimmern. Im absoluten Zweifel sollte die betroffene Person auf jeden Fall von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und schweigen.

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