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Gefährliches Wenden und Rückwärtsfahren: Die rechtlichen Regeln und Konsequenzen im Straßenverkehr

Jeder Autofahrer lernt in der Fahrschule die wichtigsten Grundlagen des Autofahrens, zu denen auch das korrekte Abbiegen und Wenden sowie die Rückwärtsfahrten gehören. Das Erlernen der Grundlagen, wie ordnungsgemäß gewendet und korrekt rückwärts gefahren wird, ist enorm wichtig. Im gängigen Alltag gehören diese Manöver zu den Standardsituationen, mit denen jeder Autofahrer konfrontiert wird. Verstärkte Aufmerksamkeit ist in diesen Situationen unerlässlich, da der Autofahrer nun einmal nicht allein im Straßenverkehr ist und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen muss. Gefährliche Wendemanöver und Rückwärtsfahrten werden von dem Gesetzgeber geahndet, allerdings sind nicht jedem Autofahrer die gesetzlichen Grundlagen sowie die drohenden Konsequenzen eines Verstoßes dagegen noch geläufig. Auch das korrekte Verhalten im Fall eines Unfalls gehört zu denjenigen Dingen, die so manch ein routinierter Autofahrer sehr gern vergisst.

Gesetzliche Grundlagen: Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sorgfaltspflicht

Gefährliches Wenden oder Rückwärtsfahren kann Bußgelder nach sich ziehen
Sorgfalt und Vorsicht beim Wenden und Rückwärtsfahren: Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Regeln und Konsequenzen im Straßenverkehr. Vermeiden Sie Bußgelder und Unfälle. (Symbolfoto: Mladen Zivkovic /Shutterstock.com)

Die gesetzliche Grundlage für das Wende- respektive Abbiegemanöver findet sich in dem § 9 Abs. 1 – 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder. In diesem Paragrafen schreibt der Gesetzgeber eindeutig vor, dass der Autofahrer die zwingend erforderliche Sorgfaltspflicht an den Tag legen und zudem die allgemeinen Verhaltensanforderungen des Abbiegevorganges berücksichtigen muss. Die Sorgfaltspflicht kann in diesem Fall so definiert werden, dass der Autofahrer durch die verstärkte Aufmerksamkeit alle Maßnahmen unternehmen muss, damit ein Verkehrsunfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer respektive die Gefährdung anderer Personen vermieden wird.

Anforderungen an die Vorsicht und Sorgfalt im Straßenverkehr

Es wird an vielen Stellen im Gesetz immer betont, dass der Autofahrer im Straßenverkehr sowohl die Vorsicht als auch die Sorgfalt immer walten lassen muss. Diese Formulierung wirft natürlich die Frage auf, wie genau sich die Vorsicht und Sorgfalt im Straßenverkehr durch das Verhaltensmuster genau äußern soll. Der Gesetzgeber definiert mit der Vorsichtig ein aufmerksames und vorausschauendes Verhalten des Autofahrers, wobei sämtliche Eventualitäten berücksichtigt werden müssen. Als Sorgfalt wird das korrekte Durchführen aller erforderlichen Maßnahmen wie das Setzen der Signalanzeige an dem Fahrzeug sowie die Drosselung der Geschwindigkeit nebst der Auswahl einer für das Wendemanöver als geeignet anzusehenden Stelle definiert. Alle diese Aspekte müssen stets unter der Prämisse durchgeführt werden, dass ein Verkehrsunfall sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden wird.

Richtige Ausführung von Wendemanövern: So vermeiden Sie gefährliche Situationen

In der gängigen Praxis lassen sich gefährliche Situationen im Straßenverkehr natürlich niemals so gänzlich ausschließen. Es ist jedoch möglich, gefährliche Situationen durch das eigene Verhalten zu vermeiden. Wenn ein Autofahrer ein Wendemanöver durchführen möchte, so sollte stets der gesamte Straßenverkehr in der unmittelbaren Umgebung genau beachtet werden. Als erste Maßnahme gilt es, eine geeignete Stelle für das Wendemanöver zu finden. Hierbei muss sowohl berücksichtigt werden, dass das Wendemanöver an dieser Stelle schnell und sicher praktisch durchgeführt werden kann. Zudem muss das Wendemanöver an dieser Stelle auch seitens der Regelungen der StVO ebenfalls erlaubt sein. Ist diese Stelle gefunden, so muss das Wendemanöver durch das frühzeitige Setzen der Blinkanlage allen anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig signalisiert werden. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss auf jeden Fall gedrosselt werden. Vor der Durchführung des Wendemanövers muss der Autofahrer sowohl den Gegenverkehr als auch die Fahrzeuge hinter dem eigenen Fahrzeug beobachten und dabei auch den Fokus auf Fahrradfahrer oder Motorradfahrer legen. Ist die Situation für das Wendemanöver geeignet, sollte das Wenden möglichst zügig durchgeführt werden, damit keine Verkehrsbehinderung entstehen kann.

Richtig Rückwärtsfahren: Regeln und Empfehlungen

Es kann in der gängigen Praxis eine wahre Vielzahl an Gründen dafür geben, das eigene Fahrzeug rückwärts durch den Straßenverkehr zu bewegen. Der wohl häufigste Grund ist, dass ein Parkplatz für das Fahrzeug gesucht und gefunden wird. Denkbar ist jedoch auch, dass das Auto versehentlich in eine Sackgasse gesteuert wurde und es in der Sackgasse keine Wendemöglichkeit gibt. Die Rückwärtsfahrt gehört im Straßenverkehr zu den besonders gefährlichen Manövern, die von dem Autofahrer ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit erfordert. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich zwei einfache Grundregeln aufgestellt, die auf jeden Fall beachtet werden müssen. Die Rückwärtsfahrt in der Fahrtrichtung ist gesetzlich zulässig, die Rückwärtsfahrt entgegen der Fahrtrichtung ist hingegen gesetzlich nicht zulässig. Zudem ist die Rückwärtsfahrt auch nur dann statthaft, wenn sie als zwingend angezeigt gilt und durch dieses Manöver keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Besonders wichtig ist, dass die Rückwärtsfahrt auf Autobahnen immer verboten ist. Sollte die Rückwärtsfahrt unerlässlich werden, so muss dies dem nachfolgenden Verkehr mittels eines Warnpostens angezeigt werden. Der Autofahrer muss, bevor er die Rückwärtsfahrt antritt, durch den Schulterblick den rückliegenden Verkehr kontrollieren. Das Manöver kann nur dann gestartet werden, wenn der nachfolgende Verkehr es ermöglicht. Möchte der Autofahrer sein Fahrzeug rückwärts einparken, so muss dies mittels Setzen des Blinkers signalisiert werden. Die Rückwärtsfahrt sollte auf jeden Fall langsam durchgeführt werden.

Ursachen für Gefahren beim Wenden und Rückwärtsfahren

Auch wenn die Regelungen für Wendemanöver und Rückwärtsfahrten sehr eindeutig sind, so bleibt die Gefahr. In der gängigen Praxis kommt es bedauerlicherweise immer wieder zu Unfällen, die hauptsächlich durch Fehleinschätzungen der Lage entstehen. Besonders häufig ist dabei der Gedankengang, dass das Wendemanöver noch vor dem Gegenverkehr durchgeführt werden kann, eine Ursache für Verkehrsunfälle. Auch mangelnde Fahrpraxis kann hierfür als Grund angesehen werden. Ein weiteres Gefahrenpotenzial bietet mangelnde Sorgfalt wie das Übersehen von Fahrradfahrern, die im Fall eines Unfalls stets besonders gefährdet sind.

Rechtliche Konsequenzen bei Verkehrsverstößen: Bußgelder und mehr

Für den Verstoß gegen die gesetzlich auferlegten Pflichten bei einem Wendemanöver oder einer Rückwärtsfahrt sieht die StVO in ihrem Bußgeldkatalog unterschiedliche Sanktionen vor, die von Bußgeldern bis zu Punkten im Fahreignungsregister Flensburg reichen können. So kostet das unkorrekte Einordnen nach einem Wendemanöver beispielsweise 10 EUR, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 30 EUR vor. Sollte es dabei sogar noch zu einer Sachbeschädigung kommen, kostet dies 35 EUR. Ein Abbiegevorgang, bei dem ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht zuvor durchgelassen wurde, kostet 40 EUR. Sollte es dabei noch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein, werden 140 EUR zzgl. 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot als Strafe folgen. Kommt hierzu noch eine Sachbeschädigung, so erhöht sich das Bußgeld auf 170 EUR. Die generelle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Wenden, Abbiegen oder bei der Rückwärtsfahrt kostet 80 EUR zzgl. 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Übersicht der Bußgelder für Verstöße beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Abbiegen ohne sich ordnungsgemäß einzuordnen10€
... ande­re Stra­ßenverkehr­steilneh­mer gefährdet30€
... mit Sach­beschädi­gung35€
Abbiegen ohne ein ent­gegenkom­mendes Fahr­zeug durch­zulassen40€
...mit Gefährdung140€1 P1 M
..mit Sachbeschädigung170€1 P1 M
Gefährdung anderer Stra­ßenverkehr­steilneh­mer beim Wen­den, Abbiegen auf eine Grund­stücks­einfahrt oder beim Zurück­setzen80€1 P
Einfahren in eine Kreu­zung oder Ein­mündung, ob­wohl der Verkehr stockt, dabei liegt eine Behin­derung vor20€
Beim Links­abbie­gen nicht vor­einander abge­bogen, mit Gefährdung70€1 P
Abbiegen ohne dabei auf Fuß­gänger zu achten, mit Gefährdung140€1 P1 M
Abbiegen ohne dabei auf Fußgänger zu achten, mit Sachbeschädigung170€1 P1 M
Mit KFZ über 3,5t innerorts rechts abbiegen ohne dabei Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein.70€1 P
...mit Gefährdung85€1 P
..mit Sachbeschädigung105€1 P

Stand: 09/21

Haftungsrechtliche Folgen bei Unfällen: Schadensersatz, Schmerzensgeld und Versicherungsansprüche

Kommt es zu einem Unfall nach einem Abbiegevorgang, nach einem Wendemanöver oder einer Rückwärtsfahrt, so greift in der gängigen Praxis die Versicherung des Unfallverursachers. In ganz bestimmten Fällen, beispielsweise wenn der Autofahrer die gebotene Sorgfaltspflicht missachtet oder grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung die Leistung verweigern. In derartigen Fällen muss der Unfallverursacher die Schadensersatzansprüche oder auch etwaige Schmerzensgeldansprüche des Unfallopfers alleinig tragen. Es ist auch denkbar, dass die Versicherung lediglich in Vorleistung tritt und die gezahlten Leistungen von dem Unfallverursacher zurückfordert. Steht dies im Raum, so sollte auf jeden Fall rechtsanwaltlicher Beistand eingeholt werden.

Verhalten nach einem Unfall: Wie Sie richtig agieren und worauf Sie achten sollten

Ein Unfall kann immer passieren. Wichtig ist, dass nach dem Unfall das richtige Verhalten an den Tag gelegt wird. Im ersten Schritt sollte der Autofahrer das Auto verlassen und die Warnweste anziehen. Als Nächstes muss die Unfallstelle mit dem Warndreieck abgesichert und nach dem Unfallpartner gesehen werden. Die Erste Hilfe ist hierbei sofort zu leisten. Im nächsten Schritt muss die Polizei oder auch ggfls. ein Rettungsdienst kontaktiert werden, damit im Fall eines Personenschadens sofortige medizinische Hilfe erfolgt und der Unfall von der Polizei aufgenommen werden kann.

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