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Geblitzt und Fahrer ist auf Blitzerfoto unkenntlich? Das gilt jetzt!

Droht trotzdem eine Strafe wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen ist?

Jetzt ist es passiert. Das erste Mal geblitzt und auf dem Foto ist der Fahrer nicht zu erkennen. Was nun? Muss man trotz unkenntlichem Blitzerfoto mit Konsequenzen rechnen? Wie soll man sich verhalten? Dieser Artikel soll Ihnen eine kleine Hilfestellung bieten, was Sie jetzt tun können oder müssen.

Ein erster wichtiger Punkt hierbei ist es, den erhaltenen Bußgeldbescheid von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Auch wenn der fahrer auf dem Blitzerfoto erkennbar ist, sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft oder anfechtbar. Laden Sie hier Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich hoch und erhalten unsere Ersteinschätzung.

Einmal nicht aufgepasst und schon geblitzt – wie ärgerlich

Blitzerfoto unkenntlich
Ein Blitzerfoto ist ein unmittelbares Beweisstück. In der Regel kann man den Fahrer auf dem Foto erkennen und die Fahrzeugdaten ablesen. Aber was, wenn der Fahrer auf dem Foto unkenntlich ist? (Symbolfoto: didesign021/Shutterstock.com)

Unzählige Autofahrer in Deutschland werden den Schreck und den Ärger kennen, wenn es plötzlich auf der Strecke blitzt. Nicht selten ist sich der Fahrer in diesem Moment überhaupt nicht des Umstandes bewusst gewesen, dass die zulässige Maximalgeschwindigkeit auf dieser Strecke überschritten wurde. In der Regel handelt es sich lediglich um einige wenige Tachostriche, welche das erlaubte Höchstmaß überschreiten. Eines ist jedoch nach solch einer Situation gewiss: Es wird Post von der zuständigen Behörde geben. In dieser Post, welche den Bußgeldbescheid beinhaltet, wird von den Behörden direkt auch gleich das Beweisfoto mitgeliefert. Nicht selten ist dieses Foto jedoch sehr unscharf, sodass der betreffende Autofahrer auf dem besagten Foto überhaupt nicht erkannt werden kann. Den wenigsten Verkehrssündern ist dabei der Umstand bewusst, dass in derartigen Fällen der gesamte Bußgeldbescheid durchaus rechtlich ungültig sein kann und wie in derartigen Situationen vorgegangen werden sollte.

Sollte das Blitzerfoto auf dem Bußgeldbescheid unscharf oder überhaupt nicht erkennbar sein, so ist der Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid durchaus möglich. Hierfür hat der Gesetzgeber eine 14-tägige Einspruchsfrist vorgeschrieben. Ein formloser Antrag ist als Einspruch durchaus ausreichend. Sollte gerichtlich festgestellt werden, dass die Identifizierung des Fahrers mittels des Blitzerfotos nicht eindeutig möglich ist, so ergibt sich daraus eine rechtliche Ungültigkeit des Bußgeldbescheids. Sollte das Gericht jedoch eine andere Entscheidung treffen, so hat der Verkehrssünder sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren zu tragen.

Unter welchen Umständen gilt das Blitzerfoto als ungültig?

Im Zusammenhang mit dem Blitzerfoto muss gesagt werden, dass in Deutschland das Grundprinzip der Fahrerhaftung gilt. Dies bedeutet, dass das Blitzerfoto dann seine rechtliche Ungültigkeit erlangt, wenn durch das Foto eine zweifelsfreie Feststellung der fahrenden Person nicht möglich ist. Die Fahrerhaftung besagt zudem, dass das Bußgeld für die Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit nicht an den Besitzer von dem Fahrzeug übermittelt wird. Der Empfänger des Bußgeldes ist stets diejenige Person, welche den vorgeworfenen Verkehrsverstoß tatsächlich begangen hat bzw. zu dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes das Fahrzeug tatsächlich gefahren ist. Doch vorsichtig ist geboten, denn nur weil Sie auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen sind, heißt dass nicht auch zwangsläufig, dass Ihnen der Verstoß nicht dennoch nachgewiesen werden kann. Die Ermittlungsbehörden können den Fahrer oder die Fahrerinn unter Umständen auch auf anderem Wege ermitteln. Lassen Sie deshalb Ihren Fall immer von einem Anwalt oder am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Unser Experte im Verkehrsrecht hat eine lange und fundierte Erfahrung rund um fehlerhafte Bußgeldbescheide.

Praxisbeispiele für ein ungültiges Blitzerfoto

  • der Fahrer trägt eine sehr große Sonnenbrille
  • bedingt durch einen ungünstigen Lichteinwurf bzw. Schatten wird das Gesicht des Fahrers bedeckt oder verdunkelt
  • der Fahrer hält zu dem Zeitpunkt des Blitzers die Hand vor sein Gesicht
  • das Nummernschild des Fahrers kann nicht eindeutig identifiziert werden

Wenn durch das Foto keine eindeutige Zuordnung des Fahrers oder des Fahrzeugs möglich ist, so wird der Bußgeldbescheid durch diesen Umstand ungültig, bzw ist dieses als Beweismittel unter Umständen nicht ausreichend.

Wie sollte gegen einen derartigen Bußgeldbescheid vorgegangen werden?

Wie bereits erwähnt hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid vorgesehen. Hierfür gibt es die 14-tägige Frist, die zwingend für einen derartigen Schritt eingehalten werden muss. Versäumt ein Verkehrssünder diese Frist, so ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht mehr möglich. Der Einspruch muss in schriftlicher Form bei der zuständigen Behörde eingelegt werden, wobei ein formloses Schreiben bereits ausreichend ist. Ein guter Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch stellt das Blitzerfoto dar, welches unscharf oder schwer erkennbar ist. Ein sehr genauer prüfender Blick auf dieses Foto kann jedoch durchaus Aufschluss darüber geben, welche Person zu dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes am Steuer des Fahrzeugs saß. In der gängigen Praxis ist die Ermittlung der betreffenden Person im privaten Rahmen überhaupt nicht schwierig. Eltern, deren Kinder bereits im Besitz eines Führerscheins sind, werden sicherlich wissen, wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug im Besitz hatte und dementsprechend gefahren ist.

Unter Umständen ist es auch möglich, das Originalfoto im Internet direkt noch einmal einzusehen. Hierfür sind jedoch für gewöhnlich Zugangsdaten zwingend erforderlich, die jedoch in der gängigen Praxis mit dem Bußgeldbescheid direkt übermittelt werden. Sollte der entsprechende Bußgeldbescheid diese Möglichkeit nicht bieten, so haben die betroffenen Personen auf der Grundlage des § 49 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) das Recht auf die Akteneinsicht. In den Ermittlungsakten der Behörden befindet sich für gewöhnlich ein Foto, welches eine deutlich höhere Auflösung aufweist.

Ist sich der Empfänger des Bußgeldbescheids sicher, dass das Blitzerfoto eine andere Person zeigt, so sollte fristgerecht in schriftlicher Form der Einspruch erfolgen. In derartigen Fällen erfolgt eine weitergehende gerichtliche Überprüfung des Sachverhalts. Sollte das Gericht der Auffassung der Person, welche den Einspruch eingelegt hat, folgen, so kann eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erfolgen. Sollte das Gericht jedoch zu der Feststellung kommen, dass die geblitzte Person der Empfänger des Bußgeldbescheides sein könnte, so kann durchaus auf dem gerichtlichen Weg ein Gutachter mit der Durchführung eines sogenannten anthropologisch-morphologischen Gutachtens beauftragt werden. Ein derartiger Gutachter übernimmt die Analyse des Blitzerfotos und gibt dem zuständigen Gericht eine entsprechende Empfehlung ab. Für gewöhnlich folgt das Gericht der Empfehlung des beauftragten Gutachters. Ein Gegengutachten kann jedoch durch die Person, welche den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben hat, ebenfalls beauftragt werden. Derartige Schritte erfordern jedoch in der gängigen Praxis die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Verkehrsrecht.

Wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto kommt

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Bußgeldbescheid ohne Foto ins Haus kommt. Viele Menschen denken nun, dass der Bescheid in diesem Fall ungültig ist, aber das stimmt nicht. Die deutschen Behörden sind tatsächlich nicht grundsätzlich verpflichtet, immer das Blitzerfoto mitzusenden. Was natürlich nicht heißt, dass kein Foto vorhanden ist denn das Blitzerfoto ist ein Beweismittel. Wurde das Foto als Beweismittel nicht mitgeschickt, so können Sie es natürlich bei der Behörde anfordern. Mithilfe einer Akteneinsicht können Fahrer das Blitzerfoto entsprechend einsehen bzw. anfordern. Gerne fordern wir die Akteneinsicht für Sie ein.

Das Risiko bei einem Einspruchsverfahren

Diejenige Person, welche als Bußgeldbescheidempfänger Zweifel an dem Bild der Geschwindigkeitsmessung hat und damit an der Richtigkeit des Bußgeldbescheides äußert und einen Einspruch einlegen möchte, sollte sich auf jeden Fall der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Ein erhebliches Risiko ist dabei der Kostenfaktor im Fall des Scheiterns von dem Einspruch. Zunächst muss im Einspruchsverfahren das zuständige Gericht davon überzeugt werden, dass das Bild als ungültig anzusehen ist. Dies kann durchaus einen immensen Aufwand darstellten. Dieser Schritt ist überdies auch mit dem Risiko behaftet, dass im Fall des Scheiterns von dem Einspruch sämtliche Gerichtskosten von dem Verkehrssünder getragen werden müssen. Hierbei handelt es sich dann um Kosten, welche den ursprünglichen Betrag in dem Bußgeldbescheid um ein Vielfaches übersteigen. Der Schritt des Einspruchs sollte daher auf jeden Fall im Vorwege sehr genau abgeschätzt werden.

Der Ausspruch „das bin ich doch gar nicht“ ist im Zusammenhang mit einem Blitzerfoto nicht gerade selten. Obgleich in der gängigen Praxis das Blitzerfoto in der Tat im Hinblick auf die Qualität als verbesserungswürdig angesehen werden muss, so zeigt es doch für gewöhnlich den tatsächlichen Fahrer. Bei vielen Menschen stellt sich das Problem, dass der Alltag sehr fordernd und vollgepackt mit verschiedenen Aufgaben ist. Der Weg durch den Straßenverkehr gehört dabei zu denjenigen Dingen, die nur zu gern schnell in Vergessenheit geraten. Ist dann ein Bußgeldbescheid in der Post muss die Erinnerung bemüht werden, was sich jedoch nicht immer als einfach erweist. Es gibt nunmehr natürlich die Möglichkeit, direkt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Sinniger wäre es jedoch, zunächst alle Personen im Haushalt, die sich im Besitz eines Führerscheins befinden, zu dem Bußgeldbescheid zu befragen. Nicht selten kommt hierbei sehr schnell die Wahrheit ans Licht. Ist dem nicht so kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus sinnvoll sein. Hierbei sollte der Empfänger des Bußgeldbescheids jedoch im Vorwege auf jeden Fall eine „Kosten-Nutzen-Kalkulation“ im Vorwege aufstellen. Mitunter kann es durchaus günstiger sein, den Bußgeldbescheid direkt trotz Zweifel an dem Foto einfach zu bezahlen.

Blitzerfoto anfechten: Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und sind sich unsicher, ob dieser berechtigt ist? Dann können Sie jetzt die Möglichkeit auf einen Einspruch von uns prüfen lassen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft oder angreifbar. Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie den Bescheid von unserem Fachmann unverbindlich überprüfen. Sparen Sie sich mit unserer Hilfe das Bußgeld, die Punkte oder das Fahrverbot. Einen Einblick wie ein Geschwindigkeitsverstoß bestraft wird finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog. Oft lohnt sich die Mühe der Überprüfung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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