Skip to content
Menü

Nichtbefolgung einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis im Rahmen der Durchführung eines Schwertransports in Alfter

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Rhein-Sieg-Kreis


Datum:

09.08.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Rhein-Sieg-Kreis vorgeworfen am 09.08.2017 in Alfter, K12n, Alfterer Straße, Fahrtrichtung Konrad-Adenauer-Damm als Verantwortlicher und Führer des Schwertransports eine vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt zu haben. Gemäß der Auflage der Genehmigung sind die Bankette des Kreisverkehrs auf der K12n mit Stahlplatten auszulegen, sofern diese durch den Transport überfahren werden müssen. Die Bankette wurden durch den Transport überfahren, Stahlplatten wurden laut des Vorwurfs jedoch nicht ausgelegt. Des Weiteren hat im Rhein-Sieg-Kreis durch eine entsprechend autorisierte Fachfirma, falls notwendig, Verkehrszeichen, Ampelanlagen, etc. demontiert bzw. gedreht zu werden. Nach Durchfahrt des Transports ist sofort der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Eine entsprechende Firma wurde jedoch laut des Vorwurfs nicht beauftragt und der ursprüngliche Zustand wurde nicht sofort wiederhergestellt. Als Beweismittel dienten Zeugenaussagen, Fotos sowie die Genehmigung für Großraum- und/oder Schwerverkehr des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Im vorliegenden Fall war eine Abdeckung des Transportwegs mit Stahlplatten nicht notwendig, da der Transportweg durchgehend geteert bzw. gepflastert war. Es mussten auch keine Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen oder sonstiges während der Durchführung des Transports gedreht oder demontiert werden. Daher war der Vorwurf im Bußgeldbescheid unbegründet.

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!