Vorgeworfener Verstoß:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 44 km/h überschritten
System zur Messung:
Messgerät Leivtec XV 3
Bearbeitende Behörde:
Regierungspräsidium Kassel
Datum:
26.07.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Kassel vorgeworfen am 26.07.2016 auf der A 45 in Wetzlar bei km 162,250 in Fahrtrichtung Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 44 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Messgerät Leivtec XV 3 der Firma Leivtec Verkehrstechnik GmbH.
Bei Durchsicht der Bußgeldakte wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht eindeutig feststellbar und nicht erkennbar war, welche Person die Geschwindigkeitsmessungen ausgewertet hatte.
Weitere Informationen zur Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 – Messfehler und Fehlerquellen.
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