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Höchstgeschwindigkeit auf A 45 in Wetzlar Fahrtrichtung Dortmund überschritten

Vorgeworfener Verstoß:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb  geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 44 km/h überschritten


System zur Messung:

Messgerät Leivtec XV 3


Bearbeitende Behörde:

Regierungspräsidium Kassel


Datum:

26.07.2016

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Kassel vorgeworfen am 26.07.2016 auf der A 45 in Wetzlar bei km 162,250 in Fahrtrichtung Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb  geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 44 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Messgerät Leivtec XV 3 der Firma Leivtec Verkehrstechnik GmbH.

Bei Durchsicht der Bußgeldakte wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht eindeutig feststellbar und nicht erkennbar war, welche Person die Geschwindigkeitsmessungen ausgewertet hatte.

Weitere Informationen zur Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 – Messfehler und Fehlerquellen.

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